Drucksache - DS/1101/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim bezirklichen JobCenter dafür einzusetzen, dass die Ende Juli 2014 auslaufende Stelle einer Ombudsperson nicht entfällt, sondern fortgesetzt wird und so lange bestehen bleibt, wie ein Bedarf dafür vorhanden ist.
Begründung: Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle im JobCenter im letzten Jahr (von der BVV übrigens bereits 2006 gefordert) ist zum ersten Mal eine unabhängige Vermittlungsinstanz bei Konflikten zwischen JC und seinen "Klienten" geschaffen worden. Die Beratung ist streng vertraulich, kostenlos und an keine Weisung gebunden. Sie hat sich nach dem Bericht im Migrations-Beirat durchgängig als sinnvoll erwiesen, da Korrekturen an Leistungsbescheiden ausgehandelt, fehlende Informationen vermittelt, Widerspruchsbescheide abgewendet und auch die Umgangsformen im JobCenter positiv beeinflusst worden sind. Innerhalb von 5 Monaten konnte 151 Personen eine Hilfestellung gegeben werden. Etwa die Hälfte der Betroffenen haben einen Migrationshintergrund. Daher gilt hier die alte Bauernregel: Was sich bewährt hat, soll man nicht ändern!
BVV 26.03.2014 Die Drucksache wird zurückgezogen. |
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