Drucksache - DS/1099/IV  

 
 
Betreff: Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament, am 25. Mai 2014 in Berlin, für Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, Reza 
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit Vorberatung
02.04.2014 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1099_Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, in geeigneter Form, dafür zu werben, die Möglichkeit zur Teilnahme für Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai wahrzunehmen und sich dafür ins Wähler*innenverzeichnis eintragen zulassen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Artikel 22 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union besitzt jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie/er nicht besitzt, in dem Mitgliedstaat, in dem sie/er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, wobei für sie/ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates.

 

Nach dem Europawahlgesetz sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) wahlberechtigt, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage:

 

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

 

  1. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

 

  1. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  2. von Amts wegen oder auf Antrag in das Wähler*innenverzeichnis eingetragen wurden.

Um zu vermeiden, dass durch Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Berlin bzw. in unserem Bezirk ihr Wahlrecht nicht ausüben, sollten die Bürgerämter Vorkehrungen treffen und über rechtliche Voraussetzungen, wie die Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis, informieren.

 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bei der Europawahl 2009 nicht in ein Wähler*innenverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, müssen bis zum  4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen, um in Deutschland an der Europawahl 2014 teilnehmen zu können.

 

 

BVV, 26.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit

 

IntMig 02.04.2014

 

Die Drucksache wird zurückgezogen.

 
 

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