Drucksache - DS/1066/IV  

 
 
Betreff: Jobcenter und sittenwidrige Entlohnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Laut jüngstem Urteil des SG Berlin[1] darf "eine Vermittlung in wegen sittenwidriger Vergütung rechtswidrige Arbeitsverhältnisse [

Laut jüngstem Urteil des SG Berlin[1] darf "eine Vermittlung in wegen sittenwidriger Vergütung rechtswidrige Arbeitsverhältnisse [..] von der an das Gesetz gebundenen Sozialverwaltung auch im Grundsicherungsbereich nicht vorgenommen und schon gar nicht mittels Sanktionen erzwungen werden."

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Jobcenter, um Vermittlung in sittenwidrige Arbeitsverhältnisse zu unterbinden?
  2. Wie werden Mitarbeiter geschult, um sittenwidrige Jobangebote zu erkennen und entsprechen zu reagieren?
  3. Welche Informationen und Beratungsangebote stellt das Jobcenter Beschäftigten und Arbeitsuchenden zur Aufklärung über sittenwidrige Entlohnung zu Verfügung?

Nachfrage:

  1. Welche Beratung, Information und Unterstützung erhalten Beschäftigte, deren Vergütung sittenwidrig niedrig ist?
     

[1] http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1vob/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&;showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE100069968&doc.part=L&doc.price=0.0

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 26.02..2014

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste             

SozBeschBüD Dez

 

 

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1

 

Welche Maßnahmen ergreift das Jobcenter, um Vermittlung in sittenwidrige Arbeitsverhältnisse zu unterbinden?

 

Antwort

 

Die Integrationsfachkräfte prüften bereits in der Vergangenheit, inwieweit die Entlohnung für die zu vermittelnde Tätigkeit den tariflichen bzw. ortsüblichen Regelungen entspricht.

 

Dadurch war und ist sichergestellt, dass eine Vermittlung in Beschäftigungen mit sittenwidriger Entlohnung unterbleibt.

 

Frage 2

 

Wie werden Mitarbeiter geschult, um sittenwidrige Jobangebote zu erkennen und entsprechend zu reagieren?

 

Zuletzt wurden alle MA der Bereiche Markt & Integration, im Rahmen der diesjährigen Auftaktveranstaltung am 29.01.2014, zur Thematik " Sittenwidrige Entlohnung"  sensibilisiert und geschult, wie in solchen fällen innerhalb des Jobcenters zu verfahren ist.

 

Hierzu wurde für die MA eine " Arbeitshilfe_ Umgang_ mit_ Lohndumping" entwickelt und mit den MA in den Dienstbesprechungen erörtert.

 

Frage 3

 

Welche Informationen und Beratungsangebote stellt das Jobcenter Beschäftigten und Arbeitssuchenden zur Aufklärung über sittenwidrige Entlohnung zur Verfügung?

 

Antwort

 

Den MA des Jobcenters steht eine " Arbeitshilfe_ Umgang_ mit_ Lohndumping" zur Verfügung. Daneben wurden diesen auch eine Berechnungshilfe zur Ermittlung/ Feststellung, inwieweit der Tatbestand einer sittenwidrigen Entlohnung gegeben ist, oder auch nicht, bereitgestellt.

 

Informationsmaterial für Arbeitssuchende steht nicht zur Verfügung. Unklarheite/ Fragen werden aber in Beratungsgesprächen mit den Arbeitssuchenden geklärt.

 

Nachfrage

 

Welche Beratung, Information und Unterstützung erhalten Beschäftigte, deren Vergütung sittenwidrig niedrig ist?

 

Antwort

 

Arbeitssuchende erhalten im Wege eines nach § 115 SGB X gegenüber dem Arbeitgeber festgestellten bzw. bezifferten Anspruchsübergangs Kenntnis, dass dieser wegen der sittenwidrigen Entlohnung geltend gemacht wird. In der Regel führt dies zu einer Änderung des Arbeitsvertrages zwischen den Vertragsparteien oder es wurde im Nachhinein erst bekannt, dass tatsächlich nicht die Zahl von Arbeitsstunden geleistet wurde, die nach dem Arbeitsvertrag vereinbart war.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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