Drucksache - DS/1039/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Berlin, den 29.01.14 Bezirksstadtrat
Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ja, die Lösung ist dem Bezirksamt v.a. aus den Medien bekannt. Die Termine dazu fanden ohne Beteiligung des Bezirks statt. Zur Realisierung dieser Lösung müsste die Zufahrt zum Grundstück Mühlenstraße 60 (Hochhaus) verlegt und mit der dazu erforderlichen Nachweis des Brandschutzes geführt werden. Für die Erschließung des Grundstücks gilt derzeit die Baugenehmigung aus dem Jahr 2008 mit der Öffnung der Mauer an der Brommystraße. Die Bearbeitung des Bauantrages für das Grundstück Mühlenstraße 61-63 (Riegel) erfolgt bei SenStadtUm im Widerspruchsverfahren, da der Bezirk eine Erhöhung der Baudichte, vom Regierenden Bürgermeister als Kompensation für die Umplanung gegenüber dem israelischen Investor zugesagt, abgelehnt hat.
Für die Feuerwehraufstellflächen Grundstück Mühlenstraße 60 (Hochhaus) sind bisher keine Änderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung beantragt worden.
Dies ist nur möglich, wenn der Eigentümer des Hochhausgrundstücks eine entsprechende Änderung seiner Erschließung beantragt und dafür vom Nachbareigentümer des Riegelbaus eine Baulast erhält. Inwieweit dies erfolgt ist bzw. noch erfolgt, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes, auch, ob und inwieweit dies Niederschlag findet in der Baugenehmigung für den Riegelbau durch SenStadtUm, die dazu im Widerspruchsverfahren entscheidet.
Nachfragen:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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