Drucksache - DS/1036/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Berlin, den 29.01.14 Bezirksstadtrat 3260
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Gedenkt das Bezirksamt, nachdem der Investor wegen der vom Bezirk negativ beschiedenen Bauvorbescheidsanfragen Untätigkeitsklage gegen den Bezirk erhobenen hat, der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich eine Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Grundstücks Landsberger Allee 77 (Bauleitplanverfahren 2-43) zum Beschluss vorzulegen?
Durch die eingereichten Klagen befindet sich der Bezirk derzeit im Erwiderungsverfahren. Im Ergebnis wird es dann weitere Erkenntnisse zur planungsrechtlichen Gesamtbetrachtung des SEZ-Geländes geben. Mit dem Aufstellungsbeschluss sind derzeit noch nicht alle künftigen Planungsziele genau vorbestimmt. Der Erlass einer Veränderungssperre bzw. einer vorgeschalteten Zurückstellung hätte zur Folge, dass der Bezirk das Verfahren innerhalb von 4 Jahren zur Festsetzung bringt, da ansonsten der Bezirk schadenersatzpflichtig wird. Das bedeutet, dass auch alle Folgen und vor allem finanziellen Konsequenzen der Planung abschließend zur Festsetzung gesichert sein müssen. Das ist zum heutigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich. Eine Veränderungssperre wurde daher noch nicht erwogen. Das Ergebnis des Klageverfahrens ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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