Drucksache - DS/1036/IV  

 
 
Betreff: Sicherung des SEZ-Geländes als Sport- und Erholungsfläche II!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gedenkt das Bezirksamt, nachdem der Investor wegen der vom Bezirk negativ beschiedenen Bauvorbescheidsanfragen Untätigkeitsklage gegen den Bezirk erhobenen hat, der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich eine Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Grundstücks Landsberger Allee 77 (Bauleitplanverfahren 2-43) zum Beschluss vorzulegen?

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                                        Berlin, den 29.01.14

Bezirksstadtrat                                                                                                                3260

 

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Gedenkt das Bezirksamt, nachdem der Investor wegen der vom Bezirk negativ beschiedenen

Bauvorbescheidsanfragen Untätigkeitsklage gegen den Bezirk erhobenen hat, der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich eine Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Grundstücks Landsberger Allee 77 (Bauleitplanverfahren 2-43) zum Beschluss vorzulegen?

 

Durch die eingereichten Klagen befindet sich der Bezirk derzeit im Erwiderungsverfahren.

Im Ergebnis wird es dann weitere Erkenntnisse zur planungsrechtlichen Gesamtbetrachtung

des SEZ-Geländes geben. Mit dem Aufstellungsbeschluss sind derzeit noch nicht alle

nftigen Planungsziele genau vorbestimmt. Der Erlass einer Veränderungssperre bzw.

einer vorgeschalteten Zurückstellung hätte zur Folge, dass der Bezirk das Verfahren innerhalb

von 4 Jahren zur Festsetzung bringt, da ansonsten der Bezirk schadenersatzpflichtig wird.

Das bedeutet, dass auch alle Folgen und vor allem finanziellen Konsequenzen der Planung

abschließend zur Festsetzung gesichert sein müssen. Das ist zum heutigen Zeitpunkt

aber noch nicht möglich. Eine Veränderungssperre wurde daher noch nicht erwogen.

Das Ergebnis des Klageverfahrens ist abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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