Drucksache - DS/0936/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird aufgefordert zu prüfen, ob in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage Wendenwiese aus hygienischen Gründen Tütenspender aufgestellt werden können, die den Hundehaltern die Kotentsorgung erleichtert. Auch soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, inwieweit das Ordnungsamt durch verstärktes Ahnden dieser Ordnungswidrigkeit zu einer hygienischeren Wendenwiese beitragen könnte. Der BVV ist bis zur Januarsitzung zu berichten.
Begründung:
Da sich die öffentliche Grün- und Erholungsanlage "Wendenwiese" auf der Halbinsel Stralau zunehmend zu einem Hundeauslaufgebiet entwickelt, finden sich dort vermehrt auch deren Hinterlassenschaften. Die Tütenspender könnten - sofern gut sichtbar aufgestellt - in Verbindung mit der verstärkten Ahndung des Hinterlassens der Hinterlassenschaften durch das Ordnungsamt zu einer Minderung dieses Problems führen.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend).
WiO 21.01.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 29.01.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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