Drucksache - DS/0873/IV  

 
 
Betreff: Winterquartier für Flüchtlinge am Oranienplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Herbst, MichaelHerbst, Michael
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
17.10.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt gegenstandslos   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in Anwendung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf dem Weg der vorübergehenden Beschlagnahmung von leer stehendem Wohnraum den Flüchtlingen vom Oranienplatz kurzfristig menschenwürdige Unterbringungen für die Zeit vom 1.11.2013 bis 31.3.2014 zur Verfügung gestellt werden kann, wenn alle anderen Lösungsversuche ergebnislos bleiben und somit eine akute Gefahren- und Notsituation für die betroffenen Menschen entsteht.

 

Bei einem positivem Prüfergebnis und dem Scheitern anderer Unterbringungsversuche wird das Bezirksamt ersucht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und der BVV im November 2013 darüber zu berichten.

 

Begründung:

 

Bei dem Protestcamp der Flüchtlinge auf dem Oranienplatz handelt es sich um eine politische Kundgebung. Für einen dauerhaften Übernachtungsplatz ist der Ort ungeeignet. Für die bevorstehenden Wintermonate muss rasch eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden

werden.

Da der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über keine geeigneten und leer stehenden Räume verfügt und der Senat bisher eine entsprechende Unterstützung versagte, wird den Flüchtlingen auf dem Weg der vorübergehenden Beschlagnahmung menschenwürdiger Wohnraum für den genannten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu prüfen,

inwieweit und in welchem Umfang leer stehender Wohnraum, leer stehende Gebäude oder Gebäudeteile bzw. nicht genutzter zweckentfremdeter Wohnraum im o.g. Zeitraum für diese Maßnahme geeignet ist.

 

Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz für Berlin gibt dafür grundsätzlich die rechtliche Handhabe.

 

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde bereits im Dezember 2012 ein solches Vorgehen von Sozialstadtrat Carsten Engelmann (CDU) angekündigt.

 

 

WiO, 17.10.2013 Ersetzungsantrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in Anwendung der Regelungen zur Kältehilfe in Berlin den Flüchtlingen vom Oranienplatz kurzfristig menschenwürdige Unterbringungen für die Zeit vom 1.11.2013 bis 31.3.2014 zur Verfügung gestellt werden können, wenn alle anderen Lösungsversuche ergebnislos bleiben. Auch die Nutzung eines bezirkseigenen Grundstücks zur Einrichtung einer Unterbringung in Containern oder Bauwagen bzw. die Verwendung einer Traglufthalle werden geprüft, ebenso die Möglichkeit, ein bezirkseigenes Gebäude als Winterquartier eignungsfähig zu machen.

 

Bei einem positivem Prüfergebnis und dem Scheitern anderer Unterbringungsversuche wird das Bezirksamt ersucht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und der BVV im November 2013 darüber zu berichten.

 

Begründung:

 

Bei dem Protestcamp der Flüchtlinge auf dem Oranienplatz handelt es sich um eine politische Kundgebung. Für einen dauerhaften Übernachtungsplatz ist der Ort ungeeignet. Für die bevorstehenden Wintermonate muss rasch eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden

werden.

 

Da der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über keine geeigneten und leer stehenden Räume verfügt und der Senat bisher eine entsprechende Unterstützung versagte, könnte das bezirkseigene Grundstück an der Franz-Künstler-Str. 10 (Flur 190, Teilstück 641, Fläche 12476 qm) als Fläche für ein provisorisches Winterquartier (Verwendung von Containern Bauwagen, Traglufthalle o. ä.) genutzt werden. Ebenso wird eine kurzfristige Instandsetzung des bezirkseigenen Gebäudes oder von Gebäudeteilen auf dem o. g. Grundstück (ehemaliges Gästehaus der Schreberjugend) geprüft. Die Finanzierung entsprechender Maßnahmen erfolgt in Anwendung der Regeln der Kältehilfe in Berlin.

 

 

ÄR 22.10.2013

Die Drucksache wird zurückgezogen.

 
 

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