Drucksache - DS/0741/IV  

 
 
Betreff: Altkleidercontainer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Herbst, MichaelHerbst, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1)      Wie viele Altkleidercontainer im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befinden sich nach Kenntnis des Bezirksamtes auf Grundstücken der öffentlichen Hand wie z.B. Kindergärten, Schulen, Sportplätzen usw., die nicht zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche gehören?

2)      Welche Vereinbarung gibt es zwischen den entsprechenden Einrichtungen und dem Bezirksamt bezüglich der Aufstellung solcher Container?

3)      Wie b.z.w. wie oft kontrollieren die entsprechenden Einrichtungen, ob auf deren Grundstücken Altkleidercontainer ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers stehen?

Nachfragen:

1)      Mit welchen Maßnahmen versucht das Bezirksamt das Aufstellen von Altkleidercontainen auch auf Privatgrundstücken einzudämmen?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Ihre Fragen beziehen sich in der Tat auf die Privatgelände und, so verstehe ich das jetzt mal, auf die öffentlichen Flächen unserer Liegenschaften, die wir haben. Alles andere. würde ich jetzt nochmal darauf verweisen. habe ich ja schon einmal beantwortet in einer mündlichen Anfrage im. ich glaube, im Oktober war das. Insofern bezieht sich das jetzt wirklich nur eben auf die von Ihnen genannten Flächen.

 

Zu Frage 1: Also grundsätzlich ist es so, dass wir auf. unseren Flächen, die wir zur Verfügung haben, keine Container dulden bzw. auch keine Verträge geschlossen haben. Allerdings muss ich Ihnen jetzt sagen, es kann sein, dass meine. Aussage, die ich hier jetzt treffe, noch nicht vollständig ist, weil wir in der Zeit nicht die Möglichkeit gehabt haben, alle Bereich abzufragen. Aber was Schulgrundstücke und Sportplätze angeht, dort sind keine Altkleidercontainer genehmigt und befinden sich nach meiner Kenntnis auch keine.

 

Zu Frage 2: Dementsprechend gibt es natürlich auch keine Vereinbarungen, die abgeschlossen wurden.

 

Zu Frage 3: Die Schulhausmeister, die Schulsportplatzwarte, sind eigentlich jeden Tag vor Ort und ich hoffe mal und gehe auch davon aus, dass es denen auffallen würde, wenn auf ihrem quasi Gelände dort sich plötzlich ein Container befindet und sie dann zumindest feststellen, dass da etwas ist, von dem sie nichts wissen und sich an uns wenden.

Sollten sich, Herr Herbst, dort irgendwo von denen von Ihnen genannten Flächen Altkleidercontainer befinden, dann bitte ich um Nachricht, dann werden die entfernt. Das ist nämlich unsere Praxis, weil es in der Tat auch ein gewisses Spielchen gibt, so nenne ich es jetzt mal, dass eben Altkleidercontainer-Aufsteller öffentliches Straßenland gerne nutzen, Ihren Container dort eine Woche hinstellen, das Ordnungsamt dann irgendwann die Feststellung macht, da ist ein Altkleidercontainer. Versucht dann herauszufinden, wie der zuzuordnen ist, und es soll auch vorkommen, dass dann nach 2 Wochen plötzlich dieser Container verschwunden ist, ohne dass er abgebaut wurde. Das wäre dann so eine Art Katz- und Mausspiel: man baut dort auf und ist wieder weg. Das ist ein Verdacht, den wir haben. Also wenn Sie dort einen Hinweis haben, bitte, gerne - nehme ich entgegen.

 

Zu Nachfrage 1: Wir haben, wenn es Privatgrundstücke sind, keine Eingriffsgrundlage. Insofern können wir dort nach dem Berliner Straßengesetzt und auch dem Grünanlagengesetz auch nicht tätig werden. In allen anderen Fällen, wenn wir dort auch keine Reaktionen erhalten von dem Aufsteller oder der Aufsteller und Altkleidercontainer nicht bekannt ist, schleppen wir ab und beschlagnahmen dann den Altkleidercontainer.

 

Herr Herbst: Herr Dr. Beckers, wie ich Sie gerade richtig verstanden habe, ist das Ordnungsamt zuständig für die diese Plätze, für die Altkleidercontainer, die auf öffentlichen Grundstücken stehen z.B. auf Sportplätzen? Also. aus meiner eigenen. ich habe in meiner Straße gab es 2 Container auf einem Sportplatz: der eine Container wurde scheinbar geleert und stand dann nicht mehr auf dem Sportplatz. Ist das Ordnungsamt zuständig für diese Dinge?

 

Herr Dr. Beckers: Also, Herr Herbst, wenn Ihnen da Standorte auf Sportplätzen, auf Schulen oder auf Schulgrundstücken, auch andere Liegenschaften des Bezirks bekannt sind, dann bitte ich Sie, mir das einfach mitzuteilen. Das Ordnungsamt ist für das öffentliche Straßenland zuständig, aber wir als Bezirksverwaltung sind natürlich für unsere Liegenschaften zuständig. Wenn also jetzt beispielsweise das Schul- und Sportamt feststellen würde, dort steht ein illegaler Container, dann wird dieser Container entfernt und es ist durchaus auch möglich in Amtshilfe, dass das Ordnungsamt dann diese Aufgabe übernimmt und das anweist, das kann schon passieren. Aber die Zuständigkeit liegt natürlich bei unseren Liegenschaften, beim Fachvermögensträger und das ist das jeweilige Bezirksamtsmitglied. Aber ich bitte wirklich um Nachricht, weil diese Altkleidercontainer - da haben wir uns auch verständigt im Bezirksamt und das schon vor sehr langer Zeit - wenn dort illegale Nutzungen stattfinden, dann wollen wir die natürlich nicht dulden und dementsprechend, wenn Sie da etwas wissen, dann halten Sie nicht hinterm Berg, sagen Sie uns das und dann werden wir handeln.

 

 

 
 

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