Drucksache - DS/0658/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: Frau Herrmann
Zu Frage 1: Ich bin sehr sicher, die Antwort wird Sie nicht zufriedenstellen, mich übrigens auch nicht. Es ist die Zuarbeit des Jobcenters. Ich kann gleich zur ersten Frage sagen, dass immer noch keine Anzahl angegeben werden kann, da immer noch nicht und vor allen Dingen auch nicht rückwirkend die Daten erhoben werden.
Zu Frage 2: Auch hier ist es aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung lediglich eine Schätzung. Nach Schätzung des Jobcenters sind rd. 50 Fälle ., in 50 Fällen Klage- und Eilverfahren vor dem Sozialgericht Berlin sowohl von dem Landessozialgericht in Brandenburg anhängig.
Zu Frage 3: Selbstverständlich klärt das Jobcenter auf im Rahmen sozusagen seiner Pflichten, besonders aber nach dem SGB. In Ihrem speziell nachgefragten Fall wird im Einzelfall darüber aufgeklärt, dass hinsichtlich der Anwendbarkeit des Europäischen Fürsorgeabkommens, dass es da unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt und grundsätzlich kann zu den Erfolgsaussichten an den Gerichten keine Aussage gemacht werden, weil es sich hier eben auch um Einzelfälle handelt.
Zu Nachfrage 1: Es gibt so gut wie keine Nachfragen mehr.
Zu Nachfrage 2: Die kann gar nicht beantwortet werden, weil auch diese nicht erhoben wird.
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