Drucksache - DS/0493/IV  

 
 
Betreff: Stellenabbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

In der Drucksache DS/0462/IV – „Konzept zur Umsetzung des Abbaus der geforderten Vollzeitäquivalente“ heißt es auf Seite 4: „dabei wird deutlich, dass im Jahre 2013 ein erhöhtes planbares Ausscheiden (99,0 VZÄ) vor allem durch auslaufende Zeitverträge z

In der Drucksache DS/0462/IV – „Konzept zur Umsetzung des Abbaus der geforderten Vollzeitäquivalente“  heißt es auf Seite 4: „dabei wird deutlich, dass im Jahre 2013 ein erhöhtes planbares Ausscheiden (99,0 VZÄ) vor allem durch auslaufende Zeitverträge zu erwarten ist.

Hieraus ergeben sich einige Fragen:

1.      Wieviel  Beschäftigte – in Teil- oder Vollzeit – verbergen sich hinter dem beschönigenden Begriff „Vollzeitäquivalente“?
 

2.      Welche Bereiche sind hiervon betroffen?
 

3.      Welche Grundlage hatte ursprünglich die Befristung?

Nachfragen:

1.      War für die Beschäftigten zu erwarten, dass ihre auslaufenden Verträge – unabhängig von der Senatsvorgabe zum Stellenabbau – nicht verlängert werden würden?
 

2.      Die Nichtverlängerung von Zeitverträgen bedeutet real in den meisten Fällen Arbeitslosigkeit – unternimmt das Bezirksamt konkrete Schritte zur Unterstützung und Begleitung der Betroffenen?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1: Wir sprechen bezogen auf die 99 Vollzeitäquivalente etwa von 112 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Zu Frage 2 und 3: Hier haben wir folgende Situation und zwar lese ich Ihnen jetzt pro Abteilung immer drei Zahlen vor und diese drei Zahlen sind einmal die befristeten Verträge oder Arbeitsverhältnisse, die sachkundlos sind, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt. Das sind befristete Arbeitsverhältnisse, die eingegangen worden sind im Zusammenhang mit haushaltsrechtlichen Restriktionen, beispielsweise das zweite HWR, wo neben den Besetzungsmöglichkeiten innerhalb des Bezirks oder der Berliner Verwaltung auch befristete Arbeitsverhältnisse bis max. sechs Monate möglich waren. Das wären sozusagen sachkundlose befristete Beschäftigungsverhältnisse und als Hintergrund letztendlich im Wesentlichen die Begründung und dann haben wir die Befristung mit sachlichen Grund. Das sind ganz im Wesentlichen die Vertretungskräfte. Und dann lese ich Ihnen immer noch dann die Anzahl der sozusagen ausscheidenden Mitarbeiter vor, die im festen Beschäftigungsverhältnis, also unbefristet ausscheiden werden.

Das ist einmal die Abteilung von Frau Herrmann. Da haben wir in der Befristung sachkundlos 8,8, aus sachlichem Grund 18,3, unbefristet 12,5 und damit insgesamt als Anteil an diesen 90 Vollzeitäquivalente 39,7.

So, in meiner eigenen Abteilung haben wir 3,7, dann eine Stelle Vertretung, 3,95 altersbedingtes ausscheiden und damit insgesamt 8,7.

In der Abteilung von Herrn Mildner-Spindler haben wir 5 Stellen, die aus haushaltsrechtlichen Restriktionen stammen, 2,75, die praktisch Vertretungsregelungen betreffen, 4,95 die altersbedingt aus unbefristeten Arbeitsverhältnissen ausscheiden und damit 12,7 insgesamt.

In der Abteilung von Herrn Annoff haben wir 10 Stellen, die im Zusammenhang mit haushaltsrechtlichen Restriktionen stammen, 4 Vertretungsregelung, 9 altersbedingt und damit 23 in der Summe.

Von Herrn Dr. Beckers haben wir eine Stelle, die letztendlich mit diesen haushaltsrechtlichen Einschränkungen zu tun haben, 6 Vertretungsregelung, 3,5 altersbedingt und damit insgesamt 10,5, so dass, wenn ich alles zusammenziehe auf das gesamte Bezirksamt berechnet, wir 28,6 Stellen haben, die aus diesen haushaltsrechtlichen Einschränkungen stammen. 32 die Vertretungsregelung darstellen, 38 Stellen, die durch altersbedingtes Ausscheiden frei werden und das ergibt insgesamt dann 99, wenn wir uns nicht verzählt haben.

 

Zu Nachfrage 1: Da haben wir die Situation, dass die Befristung von Arbeitsverträgen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Es gibt da ja das Teilzeit- und Befristungsgesetz und nach § 14 dieses Gesetzes bedarf der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages grundsätzlich eines sachlich rechtfertigen Grundes. Das wäre beispielsweise eine Vertretungsregelung und wenn ein sachlicher Grund vorliegt und darüber die befristete Beschäftigung erfolgt ist, dann weiß natürlich auch der oder die Beschäftigte, dass wenn der Grund, dieser sachliche Grund wegfällt, also die Vertretung beendet ist, weil beispielsweise eine Beschäftigte aus der Elternzeit zurückkommt, dass damit auch der befristete Arbeitsvertrag zu Ende ist. Das heißt, jede oder jeder Beschäftigte, der so einen befristeten Arbeitsvertrag abschließt, weiß sozusagen auch über den Zeitpunkt, wann sein Beschäftigungsverhältnis zu Ende ist.

 

Zu Nachfrage 2:  Selbstverständlich ist das Bezirksamt bemüht, Beschäftigte mit auslaufenden Zeitverträgen weiter zu beschäftigen, beispielsweise im Zusammenhang mit weiteren Vertretungsregelungen. Also es ist ja ein laufender Prozess, der nicht irgendwann mal zu Ende ist. Die Beschäftigten bekommen beispielsweise ja auch Kinder, so dass immer wieder dann auch Vertretungen notwendig werden. Das ist im Moment die Situation und hinsichtlich des befristeten Beschäftigen, die ohne sachlichen Grund eingestellt worden sind in der haushaltsrechtlichen Einschränkung, muss dann jede Abteilung im Rahmen ihres Stellenabbaus entscheiden, ob sie deren Verträge verlängert oder eben nicht. Das ist dann eine fachliche Entscheidung.

 

Herr Just: Ich hätte eine Nachfrage und zwar: Inwieweit sind denn jetzt da die Auszubildenden, die bisher noch einen Zeitvertrag bekommen haben, in dieser Rechnung jetzt mitberücksichtigt worden und verteilen die sich fair oder ist das eine besondere Abteilung?

 

Zu Nachfrage 3: Also in diesen Berechnungen sind die fertig ausgebildeten Azubis nicht enthalten. Sie bezieht sich ja darauf, dass wir, das ist für uns wichtig auch für die Zukunft, auf jeden Fall ja diese einjährige Anschlussbeschäftigung machen und das ist dann so ein klassisch befristetes Arbeitsverhältnis. Das zählt in unserer Rechnung Vollzeitäquivalente. Die sind während diesen Jahren sozusagen jedes Beschäftigungsverhältnis dann ein Vollzeitäquivalent, aber diese Rechnung, die ich eben Ihnen von dem Zahlenwerk vorgestellt habe, bezieht sich ausschließlich sozusagen auf Beschäftigungsverhältnisse mit maximal sechs Monate Dauer die entstanden sind durch das zweite HWR oder eben klassische Vertretungsregelungen darstellen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin