Drucksache - DS/0496/II  

 
 
Betreff: Rollstuhlgerechter Zugang zum Rathaus Yorckstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Bildung, Verwaltung und Organisation 
  Baran, Riza
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2004 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Personal, Haushalt und Investitionen Anhörung
27.05.2003 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.09.2004    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Antrag 496/II wird bestätigt.:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bau einer behindertengerechten Rampe im Rathaus Yorckstraße in die Grundinstandsetzung des Rathauses Yorckstraße baldmöglichst mit aufzunehmen. Dabei soll versucht werden, mittels Kofinanzierung durch Fördermittel oder Kooperation mit Ausbildungsbetrieben die Kosten für die Rampe so niedrig wie  möglich zu halten. Außerdem soll das Bezirksamt für die Überbrückungszeit bis zur Fertigstellung der Rampe folgende Maßnahmen durchführen und gewährleisten:

  • Beseitigung der Stufe im Hof, die das Fahren vom Vordergebäude zum Fahrstuhl im Hintergebäude behindert z.B. durch Einebnen mithilfe von Teer
  • Konsequentes Freihalten des Fahrstuhles im Hintergebäude (d.h. der Fahrstuhl darf nicht mehr zum Abstellplatz für die Materialwagen der Reinigungskräfte benutzt werden) z.B. durch Information der Reinigungskräfte und Zuweisung von alternativen Abstellplätzen
  • Unkomplizierter Zugang zur Behindertentoilette (d.h. die Rollstuhlfahrer/innen müssen nicht zurück zum Pförtner fahren um sich den Schlüssel zu holen) z.B. durch Klingelanlage an der Toilettentür oder prophylaktisches Aushändigen des Schlüssels (gegen Unterschrift)
  • Ungehindertes Verlassen des Hintergebäudes auch nach 18.00 Uhr (da Rollstuhlfahrer/innen nicht nur die Verwaltung aufsuchen, sondern auch an bezirkspolitischen Veranstaltungen teilnehmen und dabei nicht „eingesperrt“ werden wollen (z.B. durch Anweisung der Pförtner, das Hintergebäude erst um 20.30 Uhr abzuschließen)

 

 

 

 

Die Drucksache wurde nacherfasst und ist in der Anlage einzusehen.

 

 
 

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