Drucksache - DS/0069/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. In welcher Form hat sich das Bezirksamt für den Erhalt des Kulturstandortes "LA 54" – oder ehemalige Patzenhofer Brauerei in der Landesberger Allee 54 – bislang eingesetzt?
2. Konnte das Bezirksamt Ende letzten Jahres im Streit zwischen Pächter und Mieter_innen der "LA 54" vermitteln?
3. Was kann das Bezirksamt zu den Gerüchten berichten, dass der Eigentümer Estavis GmbH einer Zwischennutzung von Künstler_innen zugestimmt hat, bzw. eine von den jetzigen Nutzer_innen vorgeschlagene Zwischennutzung noch von der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde abhängig ist?
Nachfragen:
1. Falls sich diese Gerüchte über eine geplante Zwischennutzung bewahrheiten: Was ist für die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde entscheidend?
2. Was kann das Bezirksamt über langfristigen Pläne der Estavis GmbH auf dem Grundstück Landsberger Allee 54 berichten?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 30.01.2012 Bezirksbürgermeister
Mündliche Anfrage DS/0069/IV
Zwischennutzung in der Landsberger Alle 54 ("LA 54")
1. In welcher Form hat sich das Bezirksamt für den Erhalt des Kulturstandortes "LA 54" – oder ehemalige Patzenhofer Brauerei in der Landesberger Allee 54 – bislang eingesetzt?
Das Bezirksamt hat sich sehr frühzeitig, in Abstimmung mit dem dortigen Verein und Einzelkünstler, gegenüber dem neuen Eigentümer in vielen Gesprächen für den Erhalt des Kulturstandortes eingesetzt.
2. Konnte das Bezirksamt Ende letzten Jahres im Streit zwischen Pächter und Mieter_innen der "LA 54" vermitteln?
Das Bezirksamt hat den vielfachen Versuch einer Moderation unternommen, allerdings nicht erreichen können, dass sich beide Parteien gemeinsam zu einem Gespräch bereit fanden.
3. Was kann das Bezirksamt zu den Gerüchten berichten, dass der Eigentümer Estavis GmbH einer Zwischennutzung von Künstler_innen zugestimmt hat, bzw. eine von den jetzigen Nutzer_innen vorgeschlagene Zwischennutzung noch von der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde abhängig ist?
Auch zu diesem Thema hat das Bezirksamt dem Eigentümer sehr deutlich gemacht, dass es die Verlängerung der künstlerischen Zwischennutzung sehr positiv sieht. Allerdings kann die erfolgte Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht nur durch einen entsprechenden Bauantrag verändert werden. Nachfragen:
1. Falls sich diese Gerüchte über eine geplante Zwischennutzung bewahrheiten: Was ist für die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde entscheidend?
Für eine positive Baugenehmigung müssen gem. den Anforderungen der BauO Berlin „vollständige und prüffähige Unterlagen“ der Bauaufsicht vorgelegt werden. Dieses Kriterium wurde bislang nicht von den eingereichten Genehmigungsunterlagen eingehalten.
2. Was kann das Bezirksamt über langfristige Pläne der Estavis GmbH auf dem Grundstück Landsberger Allee 54 berichten?
Die Estavis plant auf dem Grundstück Wohnnutzung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister
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