Drucksache - DS/0007/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 9 BezVG bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Ausschuss zur Geschäftsordnung. Er besteht aus sieben Bezirksverordneten. Den Vorsitz hat die Vorsteherin. Sie wird vertreten durch ihren Stellvertreter. Der Ausschuss ist zeitlich befristet bis zur Dezember BVV.
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Gemäß § 9 BezVG bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Ausschuss zur Geschäftsordnung. Er besteht aus sieben Bezirksverordneten. Den Vorsitz hat die Vorsteherin. Sie wird vertreten durch ihren Stellvertreter. Der Ausschuss ist zeitlich befristet bis zur Dezember BVV im Jahr 2011.
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