Drucksache - DS/2205/III
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der zukünftigen Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen den Anteil der Plätze für Fahrräder und Autos an der prozentualen Nutzung der Verkehrsmittel im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auszurichten, die nach neuesten Erhebungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine deutliche Verschiebung hin zum Radverkehr aufzeigt. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dabei zu unterstützen, den Entwurf der Verordnung „zur Begrenzung der privaten Stellplätze“ festzusetzen.
Begründung: Angesichts der jüngst vorgestellten Zahlen zur Verkehrsentwicklung wird deutlich, dass die Zukunft in der Innenstadt Berlins den Fußgängern und Radfahrern gehört. Der Anteil des motorisierten Verkehrs geht stetig zurück. Demnach muss auch die Infrastruktur auf diesen neuen Bedarf ausgerichtet werden. Damit dem steigenden Anteil im Radverkehr Rechnung getragen werden kann und wild parkende Räder ihren Platz erhalten – womit sie künftig auch weniger Fußverkehr behindern – müssen mehr Fahrrad-Abstellplätze auf der Fahrbahn geschaffen werden. Schon heute hieße dies beispielsweise für die Oranienstraße, dass 20 Parkplätze gestrichen und damit Platz für 160 Räder machen würden – eine deutliche Entlastung der Gehwege! Diese Forderung wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Berlin gestützt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der zukünftigen Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen den Anteil der Plätze für Fahrräder und Autos an der prozentualen Nutzung der Verkehrsmittel im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auszurichten, die nach neuesten Erhebungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine deutliche Verschiebung hin zum Radverkehr aufzeigt. Dabei hat sich die Ausweisung der Stellplätze an dem Bedarf vor Ort zu orientieren. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dabei zu unterstützen, den Entwurf der Verordnung „zur Begrenzung der privaten Stellplätze“ festzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der zukünftigen Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen den Anteil der Plätze für Fahrräder und Autos an der prozentualen Nutzung der Verkehrsmittel im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auszurichten, die nach neuesten Erhebungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine deutliche Verschiebung hin zum Radverkehr aufzeigt. Dabei hat sich die Ausweisung der Stellplätze an dem Bedarf vor Ort zu orientieren. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dabei zu unterstützen, den Entwurf der Verordnung „zur Begrenzung der privaten Stellplätze“ festzusetzen.
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