Drucksache - DS/2095/III  

 
 
Betreff: Frostschäden an bezirkseigenen Immobilien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       An welchen bezirkseigenen Immobilien sind durch den Winter bisher witterungsbedingte Schäden entstanden?

 

2.       Wie und in welchem Zeitraum sollen diese Schäden behoben werden?

 

3.       Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen hierdurch auf den Bezirk zu?

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      03.02.11

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                                      - 3260 –

Stadtraträtin

 

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  26.01.2011 beantworte ich wie folgt:

 

1.              An welchen bezirkseigenen Immobilien sind durch den Winter bisher witterungsbedingte Schäden entstanden?

              Antwort:

Gebäude

Adresse

Schaden

BDG

Urbanstr. 24

Durchlaufschaden, Deckenplatten durchnässt

BDG

Yorkstr. 4-11

Durchlaufschaden

K. Schumacher GS

Puttkammer Str. 19

Durchlaufschaden Sporthalle

Fanny-H. GS 

Schöneberger Str. 23-24

Durchlaufschaden Sporthalle, Wassereinbruch in Elektro Verteilung

Paul-D. GS

Forster Str. 15

Durchlaufschaden Turnhalle

GS Traveplatz

Jessner Str. 24-32

Durchlaufschaden Sporthalle

Ellen-K. OS

Rüdersdorfer Str. 20-27

Durchlaufschaden Sporthalle innen

 

Naunynstr. 63

Durchlaufschaden

Sporthalle

Görlitzer Str. 51

Durchlaufschaden

Sporthalle

Schlesisches Tor 1

Durchlaufschaden

F. Ludwig–J. S

Graefestr. 85

Durchlaufschaden, Haus B und Sporthalle

Azis-Nesin GS

Urbanstr. 15

Durchlaufschaden

 

 

2.               Wie und in welchem Zeitraum sollen diese Schäden behoben werden?

              Antwort: Die Beseitigung der Schäden ist witterungsabhängig.

 

3.               Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen hierdurch auf den Bezirk zu?

              Antwort: Zum derzeitigen Zeitpunkt kann dazu keine Aussage gemacht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Hans Panhoff

Dez BWI

 

 
 

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