Drucksache - DS/2094/III  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Hat das Bezirksamt für die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Konzept?

 

2.       Wenn ja, von wann ist dieses und wie sieht es aus? Wenn nein, warum nicht?

 

3.       Wo im Bezirk erscheint aus Sicht des Bezirksamts die Einrichtung solcher Zonen sinnvoll?

 

Nachfragen:
 

1.       Wie wird dem Problem der Anwohnerparkplätze Rechnung getragen?

 

2.       Mit welchen zusätzlichen Einnahmen könnte der Bezirk durch die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen rechnen?

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

Frage 1: Zur Zeit ist ein Ingenieurbüro beauftragt, die Einführung von Parkraumbewirtschaftung für das Gebiet südlich der Frankfurter Allee / Karl-Marx-Allee bis zur Bahntrasse und östlich der Straße der Pariser Kommune bis zur Gürtelstraße zu untersuchen. Das ist ein methodischer Schritt, der einer Ausweisung vorausgeht.

 

Frage 2: Mit der Frage wann dieses Konzept eingeführt werden kann, also mit einem ersten Untersuchungsergebnis ist Ende Februar zu rechnen und dann ist der Fortgang der Untersuchung auch zu verfolgen im Internet und wird als Vorabinformation den Anwohnern und Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt. Es wird mit denen ja auch erörtert.

 

Frage 3: Wo es im Bezirk sinnvoll erscheint, also es ist so, dass es verschiedene Gründe gibt, warum man zu einer Parkraumbewirtschaftung kommt. Es gibt einen konkreten aktuellen Fall, wo das von Bewohnerseite gewünscht wird im Barnim-Viertel, weil durch die Ausweisung, flächendeckende Ausweisung von Parkraumbewirtschaftung im Nachbarbezirk Pankow, das sozusagen dann rüberschlägt und die Parkplätze in der Wohnanlage in der, ja, wir nennen das mal Wohnanlage, dann als Ausweichparkplätze genutzt werden. Da sind auch Überlegungen im Gange, das ggf. über Verwaltungsvereinbarungen mit dem Nachbarbezirk zu regeln. Das kann man tun, dass wir es nicht selbst bewirtschaften, sondern dass es quasi als Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungsszene des Nachbarbezirks dann betrieben wird.

 

Zu Nachfrage 1: Das ist auch Gegenstand der Untersuchung die gemacht wird durch das Ingenieurbüro und wird ja sicherlich auch im Einzelfall mit den Anwohnern dann noch geklärt werden, was optimale Standorte sein können für die Parkraumbewirtschaftung, wie deren Parkinteressen untergebracht werden können.

 

Zu Nachfrage 2: Eine Einschätzung über die Einnahmen ist jetzt noch nicht möglich. Das ist eben auch Gegenstand der Untersuchung, das zu ermitteln und da die Parkraumbewirtschaftungszonen sozusagen eigenwirtschaftlich agieren müssen, das heißt die müssen ihre Kosten auch selbst hereinbringen. Durch die zu erwartenden Einnahmen ist auch das ein Kriterium, ob es am Ende zu einer Ausweisung kommt oder nicht.

 

Frau Riester

Ja, ich habe eine Nachfrage, inwiefern das Bezirksamt gedenkt, in die Planung die Wünsche und Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner einzubeziehen, also bei den konkreten, aber auch bei Planung in der Zukunft?

 

Herr Panhoff

Also das Bezirksamt wird sich mühen, die Belange der Bewohner so gut wie möglich einzubeziehen. Es ist in der Vergangenheit ja sogar so weit gegangen, dass die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht durchgeführt wurde, weil die Bewohner das abgelehnt haben. Also auch da wird der Bewohnerwille ernst genommen und möglichst umgesetzt.

 

Herr Müller

Ich frage das Bezirksamt, welche Lösungen sieht das Bezirksamt für den durch die Parkraumbewirtschaftung zu erwartenden Umsatzrückgang der ansässigen Gewerbetreibenden, insbesondere der Einzelhändler vor?

 

Herr Panhoff

Ja Herr Müller, Ihre Frage beinhaltet ja eine These, nämlich die These, dass es zwangsläufig zu solchen ja, das können Sie tun, aber ich werde natürlich auch die Gegenthese aufstellen. Also die These, dass die Einführung von Parkraumbewirtschaftung automatisch zu Umsatzrückgängen beim Gewerbe führt, ist so nicht aufzustellen bzw. nicht zu halten. Also im Gegenteil, es ist ja so, dass das Gewerbe froh ist, dass ein größerer Umschlag sozusagen auf den vorhandenen Parkplätzen stattfindet für ihre Kunden, weil auch eine erhöhte Chance besteht, dass da mal ein Parkplatz für eine halbe Stunde frei wird. Das sind die Erfahrungen, die sie in den unterschiedlichsten Bereichen auch machen können. Das ist doch genau die gleiche Sache wie damals bei der Einführung der Fußgängerzonen. Die, die am meisten dagegen waren war das Gewerbe, die es dann später am meisten gefordert haben war auch das Gewerbe und so ist das bei der Parkraumbewirtschaftung auch.

 

 
 

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