Drucksache - DS/2089/III  

 
 
Betreff: Spreeufer für alle auf dem Zapfgelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Kapek, AntjeKapek, Antje
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Die Firma Zapf überlegt, ihren Standort am Kreuzberger Spreeufer zu verlassen und auch an dieser Stelle ein Spreeufer für alle zu ermöglichen. Welche Pläne sind dem Bezirksamt bekannt?

 

2.       Welche Bedingungen stellt die Firma Zapf?

 

3.       Inwieweit würden mit den Zapf-Plänen die Ziele des Bürgerbegehrens Spreeufer für alle erreicht?

 

Zusatzfragen:

 

4.       Welche Ziele verfolgt das Bezirksamt bei weiteren Verhandlungen mit Zapf?

 

5.       Wann plant das Bezirksamt, einen möglichen Aufstellungsbeschluss zu fassen?

 

 

 

 

 

 

Beantwortung zur Drucksache DS/2089

 

 

1.       Die Firma Zapf überlegt, ihren Standort am Kreuzberger Spreeufer zu verlassen und auch an dieser Stelle ein Spreeufer für alle zu ermöglichen. Welche Pläne sind dem Bezirksamt bekannt?

 

 

Das Bezirksamt hat der Fa. Zapf  eigene städtebauliche Testentwürfe zur Ermittlung einer städtebaulichen Grundstruktur und zur Klärung des Maß der Nutzung vorgelegt. Die Fa. Zapf hat daraufhin das Büro Graf mit eigenen Entwürfen beauftragt, die mit dem FB Stadtplanung diskutiert und auch (in einer nichtöffentlichen Sitzung) dem Planungsausschuss vorgestellt wurden.

Zwischenzeitlich wurden diese Planungen auch in einer öffentlichen Veranstaltung den interessierten Bürger/innen vorgestellt.

 

2.       Welche Bedingungen stellt die Firma Zapf?

 

Für die Fa. Zapf ist die wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes Voraussetzung für einen Umzug. Die untere Grenze dieser wirtschaftlichen Betrachtung wird von Zapf bei 25.000 qm BGF gesehen, was einer GFZ von ca. 2.0 entspricht.

 

 

3.       Inwieweit würden mit den Zapf-Plänen die Ziele des Bürgerbegehrens Spreeufer für alle erreicht?

 

Der Graf-Entwurf hält nicht durchgehend den in den Planungsleitlinien des Bezirks vorgesehenen (pauschalen) 30 m unbebauten Uferstreifen ein. Dafür wird jedoch an anderer Stelle in wesentlich größerer Tiefe nichtüberbaute, Freiflächen in Verbindung mit dem öffentlich zugänglichen Ufer vorgeschlagen. Hier ergibt sich zur Zeit jedoch noch Klärungsbedarf hinsichtlich einer öffentlichen Zugänglichkeit. Das Bezirksamt geht davon aus, dass nach Überarbeitung dieses Grundentwurfs die öffentliche Zugänglichkeit der Spree (und damit die Ziele des Bürgerentscheids) realistisch umgesetzt werden kann.

 

4.       Welche Ziele verfolgt das Bezirksamt bei weiteren Verhandlungen mit Zapf?

 

Prüfung bzw. Einarbeitung der Anregungen aus der öffentlichen Veranstaltung sowie Klärung der öffentlichen Zugänglichkeit von der Köpenicker Straße.

 

5.       Wann plant das Bezirksamt, einen möglichen Aufstellungsbeschluss zu fassen?

 

Nach Klärung der genannten Fragen. Insoweit nicht vor der Sommerpause.

 

Franz Schulz

 
 

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