Drucksache - DS/2083/III  

 
 
Betreff: Spreewaldplatz 8
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.       Hat das Bezirksamt Kenntnis von einer im Haus Spreewaldplatz 8 illegal betriebenen Diskothek?

2.       Treffen Berichte der Anwohner zu, dass das Bezirksamt bisher nichts unternommen hat, um dort die Nachtruhe der Anwohner sicherzustellen?

3.       Treffen weiter Berichte zu, dass sich vor dem Haus Spreewaldplatz 8 die Besucher eines dort gelegenen Lokals nachts und bis in die Morgenstunden aufhalten und ruhestörenden Lärm verursachen?

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Sehr geehrter Herr Müller, zu Ihrer ersten Frage, hat das Bezirksamt Kenntnis von einer im Haus Spreewaldplatz 8 illegal betriebenen Diskothek? Also, das Bezirksamt hat Kenntnis davon, dass jemand den Verdacht hat, dass dort eine solche Diskothek betrieben wird. Aber, wie bitte? Ihre sehr konstruktiven Bemerkungen schätze ich sehr.

Also hinsichtlich der Diskothek waren verschiedene Ämter schon tätig geworden. Das Ordnungsamt hat wegen der unerlaubten Erweiterung Betriebsstätten, Betriebsartänderung und der gaststättenrechtlichen Erlaubnis bereits nachgefragt und das überprüft, aber es ist so, dass da keine Diskothek betrieben wird und von daher ist eben auch diese Verbindung, also die Überschreitung sozusagen der Erlaubnis nicht gegeben. Ich komme gleich dazu, was da untersucht wurde, damit Sie das auch nachvollziehen können, warum man hier nicht von einer illegalen Diskothek sprechen kann.

Es gab dann, also Anwohner haben sich beschwert.

 

Zu Frage 2: Ob das Bezirksamt bisher nichts unternommen hat, muss ich eindeutig verneinen. Es waren wie gesagt mehrere Ämter schon tätig geworden. Es gab am 25. November des vergangenen Jahres eine größere Gesprächsrunde mit Anwohnerinnen, mit den Betreibern, mit Behördenvertreterinnen und es wurde daraufhin eine Messbereitschaft, das sind die Leute, die also losziehen mit Messgeräten, die auch in die Wohnungen gehen nach Absprache mit den dortigen Mietern, die mit unterschiedlichsten Methoden, mit Berechnung usw. ermitteln, also ob da Lärmüberschreitungen stattfinden, Termine vereinbart. Die wurden aber teilweise von den Bewohnern abgesagt, weil überhaupt keine Lärmbelästigungen vorlagen, obwohl die Mitarbeiter des Amtes abends in sagen wir mal Bereitschaft waren, dann loszuziehen.

So, wir hatten dann erneute Lernbeschwerden Anfang Januar 2011 und es sollte dann ein oder ist dann eine weitere Messung gemacht worden. Die blieb aber auch ergebnislos, weil kein Lärm auftrat, der messtechnisch zu erfassen war, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass es zu einer Dezibelüberschreitung gekommen ist. Es war dann noch ein Termin vereinbart in einer weiteren Nacht und wir reden hier wirklich von Zeiten nach Mitternacht. Es ist also nicht abends um 9, wo die Party noch gar nicht losgeht die vermutete, sondern wirklich nachts, also bis kurz vor 2 Uhr und diese letzte Messung wurde dann auch nicht durchgeführt, weil die Beschwerdeführer keinen Lärm feststellen konnten und eben der entsprechende Kontakt da nicht stattgefunden hat.

Also die haben nicht angerufen kommt jetzt zum Messen.

 

Zu Frage 3: Trifft es zu, dass es Lärm draußen gibt? Ja, das trifft zu. Es sind Beschwerden bekannt, dass dort vor der Tür Lärm entsteht. Das war aber jetzt auch nicht nachweisbar. Dazu gab es auch keine Messung. Es ist im Übrigen dann so, das wissen Sie ja, dass nach 22 Uhr die Zuständigkeit für Lärmbeschwerden bei der Polizei liegt und die wäre dann im entsprechenden Fall zu rufen. Da ist uns aber jetzt nicht bekannt, dass es da Einsätze gegeben hat.

 

 
 

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