Drucksache - DS/2080/III  

 
 
Betreff: SEZ Vermüllung- Schneebeseitigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Glatzel, EdgarGlatzel, Edgar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wer kontrolliert den Zustand vor dem SEZ,Treppen Parkplatzzugang?
Ist dem BA irgendwie bekannt geworden, wer die Reinigung - und
Schneebeseitigungskosten   ( Höhe ?) trägt ?
 

2.       Wurden die Betriebsangaben an der Außenwerbung mit den tatsächlichen Angeboten
verglichen und kontrolliert.
 

3.       Wurden Ordnungsverwarnungen wegen falscher Werbung ausgesprochen ?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                                     28.01.2011

Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt

 

 

Ihre Anfrage beantworte  ich wie folgt:

 

1.     Wer kontrolliert den Zustand vor dem SEZ, Treppen Parkplatzzugang? Ist dem BA irgendwie bekannt geworden, wer die Reinigung – Schneebeseiti­gungskosten (Höhe) trägt? 

 

Das SEZ gehört einem privaten Eigentümer. Für die Durchführung des Winterdiens­tes ist der Anlieger zuständig. Sollte er einen Winterdienst beauftragt haben ist er für die Kontrolle der Durchführung des Winterdienstes zuständig. Eine Räumung des Parkplatzes sieht das Gesetz nicht vor.

 

 

2.     Wurden die Betriebsangaben an der Außenwerbung mit den tatsächlichen Ange­boten verglichen und kontrolliert.

3.     Wurden Ordnungsverwarnungen wegen falscher Werbung ausgesprochen? 

 

Die Überprüfung der Betriebsangaben in Werbeanla­gen ist keine Angelegenheit der öffentlichen Verwaltung. Irreführende Angaben können einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen. Da­bei handelt es sich um Zivilrecht, d.h., wenn sich jemand durch falsche Angaben be­einträchtigt sieht, kann auf Unterlassung geklagt werden. Möglicherweise bestehen Schadensersatzansprüche. Bei vorsätzlicher Handlung mit Bereicherungsabsicht könnte der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, so dass Strafanzeige gestellt werden könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin