Drucksache - DS/2071/III
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt für eine gelingende Zusammenarbeit des Schulamtes ( insbesondere Geschäftsstelle für die bezirkliche Gremienarbeit ) mit den schulischen Beteiligungsgremien im Bezirk (nach § 110 & 111 Schulgesetz) zu sorgen. Das betrifft vor allem klare Absprachen bezüglich Einladungen, Fristen und Führung und Aktualisierung der Übersichten der gewählten Vertreter. Das Bezirksamt soll in dem Bericht insbesondere darlegen, wie die folgenden Punkte strukturell gewährleistet werden können:
1. Termingerechte, zeitnahe Versendung der Einladungen über das Büro. 2. Führung der Mitgliederlisten der jeweiligen Gremien 3. Vorbereitung der Anwesenheitslisten auf Basis der aktuellen Mitglieder 4. Organisation der für die Gremien notwendigen Räumlichkeiten. 5. Einberufung der im Schulgesetz vorgesehenen konstituierenden Sitzungen. 6. Archivierung der Unterlagen der Gremien.
Weiterhin wird das Bezirksamt damit beauftragt, eine Stellenbeschreibung für die Geschäftsstelle für die bezirkliche Gremienarbeit zu erstellen, aus der die Aufgaben und die veranschlagte Zeit ersichtlich sind.
Dem Schulausschuss ist in der Sitzung im Februar 2011 zu berichten.
Begründung: In der im Herbst letzten Jahres erschienene Broschüre "Eltern als Teil der Schulgemeinschaft" wird die Bedeutung starker Elternschaft als Teil der Schulgemeinschaft betont. Das Interesse vieler Eltern an einer Mitwirkung in den schulischen Gremien über die Schule der eigenen Kinder hinaus (Bezirkselternausschuss (BEA), Bezirksschulbeirat (BSB) ) ist groß. Die Verantwortung des Bezirksamtes in diesem Prozess regelt das Schulgesetz. Dies gilt für Schüler- und Lehrervertretungen ebenso. Die Konstituierung des BEA Schule fand am 16.11.2010 auf Initiative des amtierenden BEA statt, obwohl laut Schulgesetz das Bezirksamt dazu einzuladen hat. Anfang Dezember 2010 hat das zuständige Büro des Bezirksamtes erstmalig einen Einladungsentwurf für die Konstituierung des BSB erhalten, da bisher keine Anstrengungen zu erkennen waren, das Gremium nach den Neuwahlen an den Schulen einzuladen. Nach zwei Nachfragen, hat der Bezirk am 21.12. erneut einen Einladungsentwurf bekommen, an dem allein der Ort, Tag und Zeit hätten geändert werden müssen. Die Chance einer fristgemäßen Einladung war somit gegeben. Solch eine Form der Zusammenarbeit kann nicht dazu beitragen, Schüler, Eltern und Lehrer zu bewegen, sich in der Gremienarbeit zu engagieren. Ihre Mitarbeit ist für die erfolgreiche Schaffung einer demokratischen Schulkultur jedoch unabdingbar. Deshalb müssen klare Strukturen und Absprachen her, die Einladungsfristen und andere Formalitäten regeln, um Schüler, Eltern und Lehrer zur Mitarbeit zu bewegen und so eine aktive Maßnahme gegen Politikverdrossenheit durchzuführen. Weiterhin ist für eine Ausstattung der Geschäftsstelle zu sorgen, die es ermöglicht, diese Aufgaben zu erledigen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Schule.
Schule 17.02.11
Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück. |
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