Drucksache - DS/1959/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Warum hält es das BA nicht für nötig die BVV zu informieren, wenn terminierte Vorlagen vom BA nicht fristgerecht eingebracht werden können? 2. Welche Gründe liegen vor, daß das BA die DS 1810 selbst nach drei Monaten immer noch nicht vorgelegt hat? 3. Ist davon auszugehen, daß die Vorlage rechtzeitig vor der nächsten BVV der BVV vorgelegt wird? Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 27.10.10 Bezirksbürgermeister Ihre
Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: (1)
Warum hält es das BA nicht für nötig
die BVV zu informieren, wenn terminierte Vorlagen vom BA nicht fristgerecht
eingebracht werden können? Das
Bezirksamt bedauert, wenn in der Vergangenheit entsprechende Informationen
nicht rechtzeitig an die Fraktionen der BVV weitergegeben wurden. Der
Abarbeitung der Aufträge aus der Bezirksverordnetenversammlung räumt das
Bezirksamt generell eine sehr hohe Priorität in der täglichen Arbeit ein.
Dennoch kann es dazu kommen, dass in den Abteilungen aufgrund der angespannten
Personalsituation in einigen Fällen die formale Abarbeitung von Vorlagen
nicht zeitgerecht erfolgen konnte. Das gilt selbstverständlich nicht für die
inhaltliche Beachtung des jeweiligen Votums der BVV. Die
Notwendigkeit einer Zwischeninformation an die BVV, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen
bei der formalen Erledigung von Drucksachen kommt, wird im Bezirksamtskollegium nochmals angesprochen und falls
erforderlich mit dem Ältestenrat ein möglichst einfaches und transparentes
Verfahren hierzu verabredet. (2)
Welche Gründe liegen vor, dass das
BA die DS 1810 selbst nach drei Monaten immer noch nicht vorgelegt hat? Für die
Beantwortung der Drucksache war zunächst die Zusammenstellung der noch
„offenen“ Drucksachen durch das BVV-Büro und hiernach die Ergänzung der jeweils
im BA verabredeten Zuständigkeiten erforderlich. Die Abteilungen ergänzen
diese inzwischen erarbeitete
Zusammenstellung derzeit mit den darüber hinaus erforderlichen Informationen. Die
adäquate Zusammenstellung der mit der Drucksache erbetenen Auskünfte - Zitat „In der Übersicht soll dass Datum der endgültigen (bspw.
nach Beratung in den Ausschüssen) Beschlussfassung der BVV, die Zuständigkeit,
der derzeitig Stand der Umsetzung, die Begründung der bisherigen
Nichtumsetzung, das Datum der ergangenen Zwischenbescheide an die einbringenden
Fraktionen und das Datum der geplanten endgültigen Umsetzung der
Beschlüsse dargestellt wird“ hat das Bezirksamt veranlasst,
sich zunächst auf die möglichst rasche Beantwortung der noch offenen
Drucksachen zu konzentrieren und nicht vordringlich in die statistische
Aufbereitung zu investieren. Selbstverständlich
wird aber das Bezirksamt auch diese Drucksache ordnungsgemäß beantworten. Das
Bezirksamt geht mit Blick auf die Beantwortung der nachfolgenden Frage 3 von
einer Beantwortung der DS/1810/III – mit zu diesem Zeitpunkt
dann möglichst wenigen „offenen“ Vorgängen – bis zur Dezember-BVV aus und
bittet die Bezirksverordneten, diese heutige Information als
Zwischeninformation zu akzeptieren. (3)
Ist davon auszugehen, dass die
Vorlage rechtzeitig vor der nächsten BVV der BVV vorgelegt wird? Wie zu 2. bereits dargelegt, wird das Bezirksamt die
DS/1810/III bis spätestens zur Dezember BVV beantworten. Bis dahin allerdings werden sich die Abteilungen bemühen,
die aktuell noch offenen Drucksachen, soweit zu diesem Zeitpunkt inhaltlich
machbar, ordnungsgemäß zu beantworten um die erbetene Übersicht so kurz wie
möglich halten zu können. Franz Schulz |
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