Drucksache - DS/1957/III  

 
 
Betreff: Straßenausbaubeiträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.   Für welche Straßenausbaumaßnahmen konnte das Bezirksamt in dieser Legislaturperiode Einnahmen i.S.d. Straßenausbaubeitragsgesetzes erzielen (sortiert nach Baumaßnahme und Einnahmehöhe)?

 

  1. Für welche Maßnahmen wurde wann der BVV zuvor eine Vorlage zur Beschlussfassung über die durchzuführende Ausbauvariante gem. § 3 Abs. 3 Satz 7 Straßenausbaubeitragsgesetz vorgelegt und für welche nicht?

 

  1. Warum wurde der BVV bislang keine solche Vorlage für die Straßenausbaumaßnahmen an der Frankfurter Allee vorgelegt? Wann ist damit zu rechnen?

 

Zusatzfragen;

 

  1. Hat das Bezirksamt auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet bzw. erfolglos die Erhebung von Beiträgen versucht?

 

  1. Wenn ja, warum und in welcher Höhe? 

 

 

Beantwortung: BezStR’in Frau Kalepky

 

Frage1

für die Baumaßnahmen Pettenkoferstr., von Rigaer bis Frankfurter Alle, wurden Einnahmen in Höhe von 21.135,35 € erzielt.

 

Frage 2

der BVV wurden vorgelegt folgende Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe:

  • hydraulische Erweiterung des Mischwasserkanals in der Schlesischen Straße, von der Falkensteinstraße bis zur Taborstr.;
  • hydraulische Erweiterung des Mischwasserkanals in der Taborstr. von der Schlesischen Straße bis Görlitzer Ufer;
  • Ausbau des Kreuzungsbereichs Wolteistraße / Sonntagstraße;

 

Der BVV wurden nicht vorgelegt folgende Baumaßnahmen:

  • Pettenkoferstr. von Rigaer Straße bis Frankfurter Allee (2008);
    Begründung: bei der ersten Prüfung der Maßnahme wurde irrtümlich Nichtbeitragsfähigkeit festgestellt. Eine erneute Prüfung ergab dann aber doch die Beitragspflichtigkeit. Da die Maßnahme zu dem Zeitpunkt schon fertig gestellt war, wurde auf eine Vorlage verzichtet. (Siehe Frage 1; wir haben die Einnahmen ja bereits gebucht)
  • Rigaer Straße von Proskauer Straße bis Waldeierstr. (2006);
    Begründung: die Planung der Maßnahme war bereits vor Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes abgeschlossen. Die Maßnahme wurde aber trotzdem beitragspflichtig, weil die Ausschreibung und Vergabe noch nicht statt gefunden hatte. Des Weiteren stand dem Tiefbauamt zum damaligen Zeitpunkt kein Personal für die Beitragserhebung zur Verfügung.
  • Wrangelstr. von Skalitzer Straße bis zur Zeughofstr. (2008 / 2009; betraf die bauliche Aufwertung westliche Wrangelstraße)
    Begründung: die Maßnahme wurde im Rahmen des Programms Stadtumbau West finanziert. Die zur Verfügung stehenden Mittel standen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung. Die Mittel werden bei Verzögerung der Baumaßnahme in diesem Fall verfallen. Aufgrund dieser engen Zeitschiene durch den Fördermittelgeber und dem fehlenden Personal im Tiefbauamt war die Einhaltung der Zustimmung durch die BVV in der Kürze der Zeit nicht möglich.

 

 

Frage 3

Die Baumaßnahme der Frankfurter Allee ist eine Ausbaumaßnahme der Hauptverwaltung. Diese Baumaßnahmen sind nach § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz Maßnahmen die dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses vorzulegen sind.

 

Zusatzfrage 1&2

Nein, das Bezirksamt hat in keinem Fall auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet.

Und insofern der übrig sich ihre zweite Zusatzfrage.

 

 

BV Hehmke

Sagen Sie mal, nach der Beantwortung, in der sie selbst einräumen, dass ihr Amt versäumt hat, Beiträge zu erheben und erst im Nachhinein festgestellt hat in einigen Fällen, dass man Beiträge hätte erheben können. Haben Sie aufgrund der (ich weiß die Zahl nicht). Also aufgrund mehrerer Anfragen unserer Fraktion. Sind sie nie auf die Idee gekommen, sozusagen vollständig mal darzulegen, was schief gelaufen ist? Warum erfolgt das erste diesem Zeitpunkt?

 

BezStR’in Frau Kalepky

Sie wissen ja, dass Gesetzes relativ neu. Insofern ist beim Bearbeiten der konkreten Fälle; tauchen immer wieder auch Fragezeichen auf. Ich erinnere jetzt nur –Zwischenruf - ja im abarbeiten. Im Klärungsbedarf. So hatte ich zuletzt jetzt meine Marchlewskistraße im Rahmen des Themas, wenn eine Straße innerhalb eines Sanierungsgebietes nur zur Hälfte liegt, wie wird dann abgerechnet? Sind dann die Personen, die Anrainer, straßenausbaubeitragspflichtig? Das nur als Nebensatz.

Alle Maßnahmen, und in insofern entgeht uns da überhaupt kein Gewinn darauf, denke ich, spielt ja ihre Frage auch letztendlich an, sind Abgabe und die Abgaben werden erfolgen. Wir haben erst in diesem Jahr die Software bekommen, um im Regelwerk des Straßenausbaubeitragsgesetzes abzurechnen. Das haben wir Anfang 2010 bekommen und insofern ist jetzt der Mitarbeiter eingearbeitet und kann mit der Software umgehen. Ist von der Senatsverwaltung so eingestellt, dass man eben tatsächlich auch die Abrechnung und Abgabe der Einzelmaßnahmen dann in Rechnung stellen kann.

 

BV Hehmke

Können Sie denn für die von ihnen selbst eingeräumten Versäumnisse, wo sozusagen irrtümlich auf Beiträge verzichtet wurde, mal summarisch darstellen um welche Summe es sich handelt, die wir nicht einnehmen konnten aufgrund dieser Fehler?

 

BezStR’in Frau Kalepky

Es ist vielleicht ein Missverständnis. Ich hatte ja vorhin die Pettenkoferstr. von der Rigaer Straße bis Frankfurter Allee benannt, die irrtümlich erst mit der Nichtbeitragsfähigkeit festgestellt wurde und dann doch beitragspflichtig war und genau diese Summe von 21.135,35 € haben wir bereits eingenommen. Das war ja die erzielte Einnahme in ihrer ersten Frage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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