Drucksache - DS/1957/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Für welche Straßenausbaumaßnahmen
konnte das Bezirksamt in dieser Legislaturperiode Einnahmen i.S.d.
Straßenausbaubeitragsgesetzes erzielen (sortiert nach Baumaßnahme und
Einnahmehöhe)?
Zusatzfragen;
Beantwortung: BezStR’in Frau Kalepky Frage1 für die
Baumaßnahmen Pettenkoferstr., von Rigaer bis Frankfurter Alle, wurden Einnahmen
in Höhe von 21.135,35 € erzielt. Frage 2 der BVV
wurden vorgelegt folgende Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe:
Der BVV
wurden nicht vorgelegt folgende Baumaßnahmen:
Frage 3 Die
Baumaßnahme der Frankfurter Allee ist eine Ausbaumaßnahme der Hauptverwaltung.
Diese Baumaßnahmen sind nach § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz Maßnahmen
die dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses vorzulegen sind. Zusatzfrage 1&2 Nein, das
Bezirksamt hat in keinem Fall auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
verzichtet. Und
insofern der übrig sich ihre zweite Zusatzfrage. BV Hehmke Sagen Sie
mal, nach der Beantwortung, in der sie selbst einräumen, dass ihr Amt versäumt
hat, Beiträge zu erheben und erst im Nachhinein festgestellt hat in einigen
Fällen, dass man Beiträge hätte erheben können. Haben Sie aufgrund der (ich
weiß die Zahl nicht). Also aufgrund mehrerer Anfragen unserer Fraktion. Sind
sie nie auf die Idee gekommen, sozusagen vollständig mal darzulegen, was schief
gelaufen ist? Warum erfolgt das erste diesem Zeitpunkt? BezStR’in Frau Kalepky Sie
wissen ja, dass Gesetzes relativ neu. Insofern ist beim Bearbeiten der
konkreten Fälle; tauchen immer wieder auch Fragezeichen auf. Ich erinnere jetzt
nur –Zwischenruf - ja im abarbeiten. Im Klärungsbedarf. So hatte ich zuletzt
jetzt meine Marchlewskistraße im Rahmen des Themas, wenn eine Straße innerhalb
eines Sanierungsgebietes nur zur Hälfte liegt, wie wird dann abgerechnet? Sind
dann die Personen, die Anrainer, straßenausbaubeitragspflichtig? Das nur als
Nebensatz. Alle
Maßnahmen, und in insofern entgeht uns da überhaupt kein Gewinn darauf, denke
ich, spielt ja ihre Frage auch letztendlich an, sind Abgabe und die Abgaben
werden erfolgen. Wir haben erst in diesem Jahr die Software bekommen, um im
Regelwerk des Straßenausbaubeitragsgesetzes abzurechnen. Das haben wir Anfang
2010 bekommen und insofern ist jetzt der Mitarbeiter eingearbeitet und kann mit
der Software umgehen. Ist von der Senatsverwaltung so eingestellt, dass man
eben tatsächlich auch die Abrechnung und Abgabe der Einzelmaßnahmen dann in
Rechnung stellen kann. BV Hehmke Können
Sie denn für die von ihnen selbst eingeräumten Versäumnisse, wo sozusagen
irrtümlich auf Beiträge verzichtet wurde, mal summarisch darstellen um welche Summe
es sich handelt, die wir nicht einnehmen konnten aufgrund dieser Fehler? BezStR’in Frau Kalepky Es ist
vielleicht ein Missverständnis. Ich hatte ja vorhin die Pettenkoferstr. von der
Rigaer Straße bis Frankfurter Allee benannt, die irrtümlich erst mit der
Nichtbeitragsfähigkeit festgestellt wurde und dann doch beitragspflichtig war
und genau diese Summe von 21.135,35 € haben wir bereits eingenommen. Das war ja
die erzielte Einnahme in ihrer ersten Frage. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin