Drucksache - DS/1893/III  

 
 
Betreff: Tempo 10 am Petersburger Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Leese, AnitaBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
12.10.2010 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1893 III Tempo 10 am Petersburger Platz  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, auf dem Straßenabschnitt Petersburger Platz (zwischen Mühsam- und Straßmannstr.) eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h auszuweisen. Darüber hinaus ist zu prüfen, in welcher zeitlichen Perspektive und mit welchem finanziellen Aufwand ggf. weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Abschnitt erfolgen könnten.

 

Begründung: Der Straßenabschnitt ist als Einbahnstraße ausgewiesen, was viele Autofahrer/innen zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verleitet. Darüber hinaus wird der Spielplatz auf dem Petersburger Platz von einer großen Zahl von Kindern und Familien genutzt, die diesen Straßenabschnitt überqueren müssen. Im Nächsten Jahr wird auf der gegenüberliegenden Seite in den Räumlichkeiten der Kirche eine Grundschule in freier TRägerschaft eröffnet. Die Kürze des Abschnitts und das geringe Verkehrsaufkommen lassen eine Temporeduzierung leicht zu, ohne dass zunächst bauliche Maßnahmen finanziert werden müssen. Die Gefährdung von insbesondere kleinen Kindern kann somit unproblematisch vermindert werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.

 

 

12.10.2010 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, auf dem Straßenabschnitt Petersburger Platz (zwischen Mühsam- und Straßmannstr.) eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h auszuweisen. Darüber hinaus ist zu prüfen, in welcher zeitlichen Perspektive und mit welchem finanziellen Aufwand ggf. weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Abschnitt erfolgen könnten.

 

Begründung: Der Straßenabschnitt ist als Einbahnstraße ausgewiesen, was viele Autofahrer/innen zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verleitet. Darüber hinaus wird der Spielplatz auf dem Petersburger Platz von einer großen Zahl von Kindern und Familien genutzt, die diesen Straßenabschnitt überqueren müssen. Im Nächsten Jahr wird auf der gegenüberliegenden Seite in den Räumlichkeiten der Kirche eine Grundschule in freier TRägerschaft eröffnet. Die Kürze des Abschnitts und das geringe Verkehrsaufkommen lassen eine Temporeduzierung leicht zu, ohne dass zunächst bauliche Maßnahmen finanziert werden müssen. Die Gefährdung von insbesondere kleinen Kindern kann somit unproblematisch vermindert werden.

 

 

 

BVV 27.10.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das BA wird beauftragt, auf dem Straßenabschnitt Petersburger Platz (zwischen Mühsam- und Straßmannstr.) eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h auszuweisen. Darüber hinaus ist zu prüfen, in welcher zeitlichen Perspektive und mit welchem finanziellen Aufwand ggf. weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Abschnitt erfolgen könnten.

 

Begründung: Der Straßenabschnitt ist als Einbahnstraße ausgewiesen, was viele Autofahrer/innen zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verleitet. Darüber hinaus wird der Spielplatz auf dem Petersburger Platz von einer großen Zahl von Kindern und Familien genutzt, die diesen Straßenabschnitt überqueren müssen. Im Nächsten Jahr wird auf der gegenüberliegenden Seite in den Räumlichkeiten der Kirche eine Grundschule in freier TRägerschaft eröffnet. Die Kürze des Abschnitts und das geringe Verkehrsaufkommen lassen eine Temporeduzierung leicht zu, ohne dass zunächst bauliche Maßnahmen finanziert werden müssen. Die Gefährdung von insbesondere kleinen Kindern kann somit unproblematisch vermindert werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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