Drucksache - DS/1876/III  

 
 
Betreff: Tempo 30 auf der Gitschiner Strasse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Sahib, ManuelBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
12.10.2010 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.09.2010 PDF-Dokument
DS1876 III Tempo 30 auf der Gitschiner Strasse  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf der Gitschiner Straße zwischen Alexandrinenstraße und Erkelenzdamm eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr eingeführt wird. 

 

 

Begründung:

 

Die Kreuzberger Ost-West-Tangente Gitschiner Straße/Skalitzer Straße ist eine der meist befahrenen Straßen im Bezirk, deren AnwohnerInnen einer entsprechend hohen (Lärm-) Belastung ausgesetzt sind. Auf einigen Teilstrecken wurde bereits ein Tempo-30-Limit eingeführt, nicht so auf dem Abschnitt zwischen der Alexandrinenstraße und dem Erkelenzdamm. Die dortigen Anlieger beklagen in jüngster Zeit eine Abnahme der Wohnqualität, die auf zunehmenden Verkehr und den Mangel an Schallschutz (schmale Bürgersteige, wenige Straßenbäume, z.T. Altbaufenster) zurückzuführen ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.

 

12.10.2010 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf der Gitschiner Straße zwischen Alexandrinenstraße und Erkelenzdamm eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr eingeführt wird. 

 

 

 

BVV 27.10.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf der Gitschiner Straße zwischen Alexandrinenstraße und Erkelenzdamm eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr eingeführt wird. 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, siehe Anlage.

 

23.02.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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