Drucksache - DS/1817/III  

 
 
Betreff: Verminderung budgetunwirksamer Kosten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
Verfasser:Hehmke, AndyBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
08.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
14.09.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
11.08.2011 
Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
21.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen zusammen mit dem Ausschuss für Immobilien und Verwaltung vertagt   
06.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.06.2010 PDF-Dokument
BA-Vorlage 1817 III Verminderung budgetunwirksamer Kosten 240311  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der BA-internen "AG Erbbaurechtsverträge" zuzuleiten. Darin sollen mindestens folgende Aspekte aufgeführt werden:
 

- alle bisher im Rahmen der AG erörterten Liegenschaften mit der jeweiligen ausführlichen Begründung, ob der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags angestrebt wird oder nicht,

- weitere Zeit-Maßnahmen-Planung für die Liegenschaften, bei denen ein Vertragsabschluss angestrebt wird mit jeweils ausführlicher Begründung, warum sich die Verhandlungen ggf. über einen längeren Zeitraum erstrecken,

-alle Liegenschaften, die bisher nicht eingehend erörtert wurden, die aber noch geprüft werden sollen.

Darüber hinaus ist in der BA-Vorlage aufzuführen, für welche Liegenschaften ggf. anderweitige Veränderungen einer vermögensrechtlichen Zuordnung (z.B. Treuhandvertrag, Direktverkauf, etc.) angestrebt werden. Auch dies ist im Einzelfall ausführlich zu begründen (nebst Zeit-Maßnahmen-Planung und der Darstellung ggf. vorhandener Schwierigkeiten).

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im September 2010 zu berichten.

Begründung: Die BVV sollte nach mehrmaliger sehr kurzer mündlicher Berichterstattung der zuständigen Stadträtin im Ausschuss für PHI nebst schriftlichem Zwischenbericht in tabellarischer Form umfassend über den derzeitigen Sachstand informiert werden. Die BVV benötigt die Informationen, um gemeinsam mit dem BA zu beraten, wie sich der Umgang mit den bezirklichen Liegenschaften in der Zukunft gestalten soll und welche bezirklichen Steuerungsmöglichkeiten bestehen, die Belastung durch buw. Kosten in Grenzen zu halten. Berlin, 21.06.2010 Für die Fraktion der SPD Andy Hehmke

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in die Ausschüsse Immobilien / Verwaltung und PHI ff. überwiesen.

 

ImmoVerwA 08.09.2010

 

Einstimmig angenommen mit folgender Änderung:

Der BVV ist zur Oktobersitzung zu berichten.

 

PHI 14.09.2010

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der BA-internen "AG Erbbaurechtsverträge" zuzuleiten. Darin sollen mindestens folgende Aspekte aufgeführt werden:
 

- alle bisher im Rahmen der AG erörterten Liegenschaften mit der jeweiligen ausführlichen Begründung, ob der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags angestrebt wird oder nicht,

- weitere Zeit-Maßnahmen-Planung für die Liegenschaften, bei denen ein Vertragsabschluss angestrebt wird mit jeweils ausführlicher Begründung, warum sich die Verhandlungen ggf. über einen längeren Zeitraum erstrecken,

-alle Liegenschaften, die bisher nicht eingehend erörtert wurden, die aber noch geprüft werden sollen.

Darüber hinaus ist in der BA-Vorlage aufzuführen, für welche Liegenschaften ggf. anderweitige Veränderungen einer vermögensrechtlichen Zuordnung (z.B. Treuhandvertrag, Direktverkauf, etc.) angestrebt werden. Auch dies ist im Einzelfall ausführlich zu begründen (nebst Zeit-Maßnahmen-Planung und der Darstellung ggf. vorhandener Schwierigkeiten).

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Oktober 2010 zu berichten.

Begründung: Die BVV sollte nach mehrmaliger sehr kurzer mündlicher Berichterstattung der zuständigen Stadträtin im Ausschuss für PHI nebst schriftlichem Zwischenbericht in tabellarischer Form umfassend über den derzeitigen Sachstand informiert werden. Die BVV benötigt die Informationen, um gemeinsam mit dem BA zu beraten, wie sich der Umgang mit den bezirklichen Liegenschaften in der Zukunft gestalten soll und welche bezirklichen Steuerungsmöglichkeiten bestehen, die Belastung durch buw. Kosten in Grenzen zu halten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der BA-internen "AG Erbbaurechtsverträge" zuzuleiten. Darin sollen mindestens folgende Aspekte aufgeführt werden:
 

- alle bisher im Rahmen der AG erörterten Liegenschaften mit der jeweiligen ausführlichen Begründung, ob der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags angestrebt wird oder nicht,

- weitere Zeit-Maßnahmen-Planung für die Liegenschaften, bei denen ein Vertragsabschluss angestrebt wird mit jeweils ausführlicher Begründung, warum sich die Verhandlungen ggf. über einen längeren Zeitraum erstrecken,

-alle Liegenschaften, die bisher nicht eingehend erörtert wurden, die aber noch geprüft werden sollen.

Darüber hinaus ist in der BA-Vorlage aufzuführen, für welche Liegenschaften ggf. anderweitige Veränderungen einer vermögensrechtlichen Zuordnung (z.B. Treuhandvertrag, Direktverkauf, etc.) angestrebt werden. Auch dies ist im Einzelfall ausführlich zu begründen (nebst Zeit-Maßnahmen-Planung und der Darstellung ggf. vorhandener Schwierigkeiten).

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Oktober 2010 zu berichten.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Immobilien und Verwaltung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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