Drucksache - DS/1767/III  

 
 
Betreff: Dauerthema SEZ
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Glatzel, EdgarBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Entscheidung
23.06.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
22.09.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den derzeitigen Betreiber des SEZ ausfindig zu machen und diesen aufzufordern, die untragbaren Zustände vor dem Gebäudekomplex des SEZ sowie am dazugehörigen Parkplatz durch umfassende Instandsetzungsarbeiten (u.a. Ersetzen kaputter Fenster, Reinigung der Scheiben, Anbringung korrekter und umfassender Informationsschilder über die vorhandenen Sportangebote bzw. Überprüfung der Hygienestandards in den Becken) sofort zu beseitigen.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt aufgefordert, auch den Senat in diesen Prozess mit einzubeziehen und dort um Amtshilfe zu bitten.

 

Der BVV ist bis zum 15.06.2010 detailliert über die entsprechenden Ergebnisse zu berichten.

 

Begründung:

 

Die bauliche Entwicklung des SEZ wird von der FDP? Fraktion seit Jahren kritisch begleitet und das SEZ sollte endlich wieder als öffentliches Schwimmbad nutzbar gemacht werden.

Es liegt also in der Pflicht des Eigentümers, den entsprechenden Instandsetzungen und der Einhaltung der allgemein gültigen Hygienestandards sowie der Gewährleistung der Sicherheit am und um das Gebäude nachzukommen. Dies wurde über Jahre hinweg in unzureichender Form getan und muss dringend nachgeholt werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Sport.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die DS 1767/III wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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