Drucksache - DS/1755/III
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Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wieviele
Bedarfsgemeinschaften in Friedrichshain-Kreuzberg, die schwerstpflegebedürftige
Angehörige versorgen, leben derzeit von Hartz IV. 2.
Von
wievielen Fällen davon geht das JobCenter davon aus, dass sie trotz des
erforderlichen Pflegeaufwands einer geregelten Arbeit nachgehen könnten. 3.
Werden
Eltern, deren Kinder in der Pflegestufe I oder II eingruppiert sind,
Ein-Euro-Jobs „angeboten“, sobald sich die Kinder selbst anziehen können, weil
sie nach Meinung des JobCenters damit bewiesen, keiner ständigen Betreuung mehr
bedürftig zu sein? Zusatzfragen: 4.
Wieviel
wird einerseits bei der Ermittlung der Leistungen nach Hartz IV als Mehrbedarf
für die häusliche Pflege anerkannt, und wieviel der Leistungen aus der
Pflegeversicherung werden dabei verrechnet? 5.
Wieviel
Unterhaltsvorschuss wird Hatz IV Berechtigten gezahlt und wieviel wird davon
bei den Leistungen nach Hartz-IV gleich wieder abgezogen? Herr
Mildner-Spindler: Zu 1: Nach
Aussage der Geschäftsführung des Jobcenters erlauben, die Fachverfahren, die
angewandt werden, keine statistische Aussage darüber, was hier nachgefragt ist,
Bedarfsgemeinschaften mit schwerstpflegebedürftigen Angehörigen. Was wir aussagen können ist, dass
derzeit im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (FK) 204 Personen registriert
sind, denen enstpr. § 10, Abs. 1 Nr. 4 SGB II keine Arbeit zumutbar ist, da sie
Pflegstufe 3 haben. Insofern
muss auch die Frage 2 einschränkend beantwortet werden. Zu
Bedarfsgemeinschaften mit schwerstpflegebedürftigen Angehörigen lassen sich
keine exakten Angaben machen. Es ist davon auszugehen, dass von den 204 derzeit
mit Pflegestufe 3 registrierten Personen keiner derzeit einer Arbeit nachgeht,
weil er keiner Arbeit nachgehen kann. Zu 3: Das
Angebot einer Maßnahme erfolgt immer unter Beachtung der individuellen
Leistungsfähigkeiten und Leistungsmöglichkeiten der Kunden. Die Zuweisung von
Eltern, deren Kinder in der Pflegestufe 1 oder 2 eingruppiert sind in einer
Arbeitsangelegenheit ist grundsätzlich auch möglich, wenn die Pflege selbst
oder der Kinder weiterhin gewährleistet werden kann. In Einzelfällen kann z.b.
auch die wöchentliche Anzahl der Arbeitsstunden in einer Arbeitsgelegenheit
wegen der Betreuung vermindert werden, auch die Lage der Arbeitszeiten lässt
sich Einzelfall anpassen. Zur 1.
Nachfrage: Die
Gewährung eines Mehraufwandes für die Pflege von Angehörigen sieht das SGB II
nicht vor. Indirekt berücksichtigt das SGB II einen enstpr. Mehraufwand in der
Form, dass das Pflegegeld, welches eigentlich Einkommen darstellt, was den
Bedarf mindern würde, bei der Berechnung des Bedarfs, keine Anrechnung findet. Tatsächlich
wird also für das Pflegegeld nach dem SGB 11 keine Anrechnung vorgenommen, wenn
damit die häusliche Pflege sichergestellt . Daneben wird Pflegegeld für
pflegebedürftige Kinder für das 1. und 2. Kind nicht angerechnet, sondern erst
für das 3. und weitere Kinder. Die Anrechnung erfolgt dann in Höhe des, im
Pflegegeld enthaltenen erzieherischen Aufwands, der für das 3. Kind 146,75 €
und für das 4. Kind und weitere Kinder 209 umfassen soll. Zur 2.
Nachfrage: Unterhaltsvorschußleistungen
nach dem Unterhaltsvorschußgesetz gehört zu den Mitteln, die den
Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Für Unterhaltsvorschuss für Kinder
bis zu unter 6 Jahren beträgt 233 €, bis unter 12 Jahre 180 €, die
Unterhaltsvorschussleistung stellt gemäß § 11 SGB II Einkommen dar und wird als
vorrangige Sozialleistung auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem SGB II oder 12 in voller Höhe auf die Leistung angerechnet.. Herr
Lüdecke: Nachdem
sie uns ja so schön erklärt haben, was da so alles errechnet wird und wie,
frage ich mal, was würde es eigentlich kosten, wenn die Eltern sich dazu durch
ringen würden oder gar gezwungen sehen würden, sich dazu durch zu ringen das
Kind in einem Pflegeheim unterzubringen. Herr
Mildner-Spindler: Die
Frage ist in einer politischen Intension so nicht zu beantworten. Im Einzelfall
ist das individuell zu errechnen beim enstpr. Pflegebedarf, was eine stationäre
Betreuung im Einzelfall kostet. Das kann pauschal nicht dargestellt werden,
aber das dürfte ihnen auch klar sein, Herr Lüdecke. _______________________________________________________________________________________ |
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