Drucksache - DS/1744/III  

 
 
Betreff: Genehmigung der Biermeile 2010 durch das Ordnungsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Ohadi, Ahmadreza 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.05.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Ohadi,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1.      Beabsichtigt das Ordnungsamt, die Biermeile 2010 erneut zu genehmigen und wenn ja, wann ist mit der Genehmigung zu rechnen?

 

Die Biermeile wird im Jahre 2010 vom 06. bis 08.08.2010 stattfinden.

 

Genehmigende Behörde ist - was die Straßennutzung anbelangt - die Verkehrslenkung Berlin, da es sich beim Veranstaltungsort, der Karl-Marx-Allee, um eine übergeordnete Straße handelt. Ein Termin für die Erteilung der Genehmigung kann vom Bezirksamt nicht genannt werden.

 

Das Bezirksamt - insbesondere das Ordnungsamt - ist an dem Genehmigungsverfahren be­teiligt und zuständig für die Erteilung von Gestattungen für den Alkoholausschank bzw. für die Erteilung von Ausnahmen von den Anforderungen des Landesimmissionsschutzgesetzes bei Bühnen.

 

 

2.      Sind dem Ordnungsamt Beschwerden insbesondere von Anwohner/innen zur Biermeile be­kannt und wenn ja welche?

 

Im Jahre 2009 erreichte das Ordnungsamt eine einzige Beschwerde einer Anwohnerin aus der Löwestraße. Sie beklagte sich über Verunreinigungen der Grünflächen.

 

In einem vom Bezirksamt organisierten Anwohnergespräch im Cafe Sybille am 27.10. wurden unterschiedliche Auffassungen deutlich. Kritisiert wurden vor allem allgemeine Lärm- und Dreckbelästigungen, Vandalismusschäden von angetrunkenen Biermeilenbesucher und Bedenken der Zusammenrottung von sogenannten Rechten auf der Biermeile.

 

Gefordert wurde, Anwohner/innen und Initiativen bürgerschaftlichen Engagements gegen Rechts bei der Vorbereitung der Biermeile zu beteiligen. Zu diesem Zweck wurde die AG Biermeile gegründet, zu welcher der Gesundheitsstadtrat federführend einlädt.

3.      Was wird das Ordnungsamt unternehmen, um Beeinträchtigungen durch die Biermeile (z.B. durch Nebenbestimmungen in der Genehmigung) entgegen zu wirken?

 

An der AG Biermeile nehmen die PRÄSENTA GmbH als Veranstalter, das Bezirksamt (Abtei­lungen GesSoz und WiBO), Anwohner/innen, die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin, die Initiative gegen Rechts, der Paul-Singer-Verein und andere regelmäßig teil.

 

Bisher haben zwei Treffen stattgefunden. Bei der letzten Veranstaltung am 14.4.2010 wurde vor insbesondere über das Sicherheitskonzept unter Beteiligung eines privaten Sicherheits­unternehmens sowie über einen positiven Slogan mit klarer Abgrenzung gegenüber Störun­gen jeglicher Art und Gewalt und Rassismus diskutiert.

 

Zusätzlich wurde über eine Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung der Verbreitung eines Verhaltenskodex für alle Anbieter gesprochen. Die nächsten Runden finden im Mai und im Juni statt.

 

In den Nebenbestimmungen wird der Veranstalter neben einer Reihe von Auflagen zur Lärm- und Abfallvermeidung zur Bereitstellung mobiler Toiletten sowie zur Wiederherstel­lung des Ausgangszustands der Grünflächen nach Ende der Veranstaltung verpflichtet. Er­fahrungsgemäß handelt es sich bei dem Veranstalter um einen zuverlässigen und professio­nellen Partner, der seinen Beitrag zu einem ordnungsgemäßen und störungsarmen Verlauf zu leisten bereit ist.

 

Zu berücksichtigen bei allen Bewertungen der Biermeile ist, dass sie im letzten Jahr das 13mal stattgefunden hat und die in 2009 etwa 300 teilnehmenden Brauereien von 800.000 Menschen besucht wurden.

 

Vor diesem Hintergrund ist jede Beschwerde ernst zu nehmen, doch kann angesichts des Verhältnisses der Besucherzahlen zu Anwohnerbeschwerden eher von einer geringen Beschwerdelage gesprochen werden.

 

 

1. Nachfrage:

Was unternimmt das Bezirksamt, um den Jugendschutz im Rahmen der Biermeile zu ge­währleisten?

 

Das Interventionsteam Jugend- und Nichtraucherschutz des Ordnungsamtes ist vor Ort, um Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, also etwa die verbotswidrige Abgabe von Alkohol an Jugendliche, festzustellen und mittels Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zu ahnden.

 

Im Vorfeld des Berliner Bierfestivals 2008 hat sich der Gesundheitsstadtrat an die präsenta GmbH gewandt, um zusammen mit dem Veranstalter im Hinblick auf die damalige Kam­pagne der Deutschen Bierbrauer „Bier bewusst genießen“ ein Zeichen zu setzen. Daraus entstanden ist eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung, wonach ausdrücklich auf dem Alkoholmissbrauch Vorschub leistende Angebote wie:

 

flatrate- Trinken:                            einmal zahlen, unbegrenzt Trinken

99- Cent- Angebote:            Spirituosen aller Art zu Niedrigpreisen

Börsenpreise: Getränkepreis richtet sich nach der aktuellen Nachfrage

Puller- Alarm: Getränke werden für eine begrenzte Zeit kostenfrei ausge­schenkt

Girls- Time: kostenfreie alkoholische Getränke für weibliche Gäste

 

sowie auf Animation zum Wett- Trinken und auf eine „Promille- Polizei“ verzichtet wird.

 

Die Selbstverpflichtung, zu deren Inhalt die Händler entsprechend unterwiesen werden, do­kumentiert, dass sich Veranstalter und Bezirk der Verantwortung für Jugendschutz und Al­koholprävention auch im Rahmen einer solchen Großveranstaltung rund ums Bier bewusst sind und hierdurch einen Beitrag zu einem gelungenen Fest und einer unbeschwerten Feier geleistet wird.

 

Die Verpflichtung wird seitdem jedes Jahr neu von der Präsidentin der Privaten Brauereien Deutschland e.V., dem Präsidenten des Verbandes der kleinen und unabhängigen Braue­reien Europas, dem Bezirksstadtrat für Gesundheit und dem Geschäftsführer der Präsenta GmbH unterzeichnet.

 

Für die Umsetzung ist der Veranstalter verantwortlich, der auch darauf achtet, dass zur Ge­währleistung des Jugendschutzes die gesetzliche Vorschrift zu beachten ist, in einem Aus­hang auf das Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche hinzuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

  1.  
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin