Drucksache - DS/1690/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die aus der Grillzeit noch vorhandenen
Abfallgitterboxen auf der Wendenwiese weiterhin nötig sind oder an anderer
Stelle (beispielsweise im Görlitzer Park) aufgestellt werden können. Der BVV
ist bis zur Aprilsitzung zu berichten. Begründung: Die
Müllbehälter werden zur Hausmüllentsorgung verwendet – das Bezirksamt zahlt für
dessen Entsorgung. Hier können Haushaltsmittel eingespart werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die aus der Grillzeit noch vorhandenen
Abfallgitterboxen auf der Wendenwiese weiterhin nötig sind oder an anderer
Stelle (beispielsweise im Görlitzer Park) aufgestellt werden können. Der BVV
ist bis zur Aprilsitzung zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die aus der Grillzeit noch vorhandenen
Abfallgitterboxen auf der Wendenwiese weiterhin nötig sind oder an anderer
Stelle (beispielsweise im Görlitzer Park) aufgestellt werden können. Der BVV
ist bis zur Aprilsitzung zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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