Drucksache - DS/1689/III  

 
 
Betreff: Stellenplanungen 2010 Hier: 27 Außeneinstellungen - 2009 durch Sen Fin genehmigt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:1. Kliesch, Norbert
2. Kustak, Susanne
Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
27.04.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt ohne Zeitverzug für alle 27 Außeneinstellungen, die die Senatsverwaltung für Finanzen 2009 schon genehmigt hatte, bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen, dass diese Stellen als für den Bezirk notwendig nach Art. 89 der Berliner Verfassung genehmigt werden.

 

Über den Stand von Anträgen und Genehmigungen ist die BVV im April 2010 zu unterrichten.             

Wenn für einzelne Personalstellen der geplanten Außeneinstellung kein Antrag gestellt wurde, soll das Bezirksamt begründen,

  1. warum diese Stellen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes " ...sachlich notwendig und zeitlich unaufschiebbar..." sind
  2. und warum bei Unterlassung der Einstellung keine "... schwerwiegende nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile ..." für den Bezirk zu erwarten wären.

 

Begründung:             

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der vorläufigen Haushaltswirtschaft das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung ermächtigt,

Diese qualifizierten Stellen waren personell nicht durch Angebote aus dem Zentralen Stellenpool zu besetzen.

Qualifizierte, dringend notwendige Arbeit im Dienste der Bürger wird so nicht geleistet. 

Damit ist ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln unmöglich oder stark eingeschränkt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen überwiesen.

 

27.04.2010 PHI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt ohne Zeitverzug für alle 27 Außeneinstellungen, die die Senatsverwaltung für Finanzen 2009 schon genehmigt hatte, bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen, dass diese Stellen als für den Bezirk notwendig nach Art. 89 der Berliner Verfassung genehmigt werden.

 

Über den Stand von Anträgen und Genehmigungen ist die BVV im Mai 2010 zu unterrichten.             

Wenn für einzelne Personalstellen der geplanten Außeneinstellung kein Antrag gestellt wurde, soll das Bezirksamt begründen,

  1. warum diese Stellen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes " ...sachlich notwendig und zeitlich unaufschiebbar..." sind
  2. und warum bei Unterlassung der Einstellung keine "... schwerwiegende nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile ..." für den Bezirk zu erwarten wären.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt ohne Zeitverzug für alle 27 Außeneinstellungen, die die Senatsverwaltung für Finanzen 2009 schon genehmigt hatte, bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen, dass diese Stellen als für den Bezirk notwendig nach Art. 89 der Berliner Verfassung genehmigt werden.

 

Über den Stand von Anträgen und Genehmigungen ist die BVV im Mai 2010 zu unterrichten.             

Wenn für einzelne Personalstellen der geplanten Außeneinstellung kein Antrag gestellt wurde, soll das Bezirksamt begründen,

  1. warum diese Stellen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes " ...sachlich notwendig und zeitlich unaufschiebbar..." sind
  2. und warum bei Unterlassung der Einstellung keine "... schwerwiegende nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile ..." für den Bezirk zu erwarten wären.

 

 

 
 

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