Drucksache - DS/1688/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, den Ausschüssen PHI sowie Immobilienservice und
Verwaltung über die Zwischenergebnisse der AG Erbbau in vierteljährlichen
Abständen in Form einer Übersichtsliste zu berichten. Begründung: Politik und
Verwaltung arbeiten gleichermaßen intensiv an der Reduzierung der
budgetunwirksamen Kosten. Damit die BVV ihre gesetzliche Kontrollaufgabe
wahrnehmen kann, ist es wichtig, dass ihr die entsprechenden Informationen und
Arbeitsergebnisse der Verwaltung und des Bezirksamts zur Verfügung gestellt
werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, den Ausschüssen PHI sowie Immobilienservice und
Verwaltung über die Zwischenergebnisse der AG Erbbau in vierteljährlichen
Abständen in Form einer Übersichtsliste zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Immobilien und Verwaltung
überwiesen. 05.01.11
ImmoVerw Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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