Drucksache - DS/1619/III  

 
 
Betreff: Umsetzung DS 1105-1/III
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Assatzk, MirkoAssatzk, Mirko
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.01.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche rechtlichen, organisatorischen oder zeitlichen Gründe sprechen dagegen, dass das Bezirksamt dem Punkt 1 der DS 1105-1/III (von der BVV beschlossen am 27. Mai 2009) in der Haushaltsdrucksache 1408/III nicht nachgekommen ist, nämlich „die für die Quartiers- und Stadtteilma­nagementgebiete als Quartiersfond 1 bis 4 eingesetzten finanziellen Mittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ nachrichtlich im Doppelhaushalt 2010/11 aufzunehmen?

 

Die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ werden im Kapitel 1440 der Senatsver­waltung für Stadtentwicklung – Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt – veranschlagt. Bezüglich der Förderstruktur der Quartierfonds I bis IV liegen andere Modalitäten zugrunde als der Aufstellung des bezirklichen Haushaltsplans. Rech­nungsjahre und Förderjahre sind nicht gleichzustellen. Die Mittel werden im Rahmen von Programmjahren festgesetzt, die sich über drei Haushaltsjahre verteilen. Im letzten Quartal des Vorjahres werden die Beträge, die an die Quartiersmanagements im folgenden Programmjahr und damit in derselben Jahresrate des Hauhaltsjahres ausgeschüttet. Eine nachrichtliche Aufnahme ist aus organisatorischer und zeitlicher Sicht nicht möglich.

 

Aus vertraglicher Sicht obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Förder­geldmittelgeber die Verteilung der Mittel. Innerhalb des Förderjahres ist eine Um­verteilung der Gelder möglich; es besteht keine Rechtssicherheit über die Höhe der Mittel.

 

Vor diesem Hintergrund können die Fördermittelverrechnungen des Programms „So­ziale Stadt“ auch nicht im bezirklichen Haushaltsplan veranschlagt werden. Für die nächste Haushaltsplanaufstellung ist jedoch vorgesehen, entsprechende Hinweise in den Vorbericht aufzunehmen.

 

 

2. Welche rechtlichen, organisatorischen oder zeitlichen Gründe sprachen dagegen, dass das Bezirksamt dem Punkt 2 der o. g. DS nicht nachgekom­men ist, nämlich der „BVV im Juli 2009 eine Vorlage zur Kenntnisnahme zukommen zu lassen, in der über die Verwendung der finanziellen Mittel der Quartiers- und Stadtteilmanagementbetriebe im OT Kreuzberg für das Jahr 2008 informiert wird“?

 

Die Liste ist zwischenzeitlich vorgelegt worden, im Juli 2010 wird die entsprechende Liste zum HH-Jahr 2009 vorgelegt werden.

 

 

3. Welche rechtlichen, organisatorischen oder zeitlichen Gründe sprachen dagegen, dass das Bezirksamt dem Punkt 3 der o. g. DS nicht nachgekom­men ist, nämlich „in Abstimmung mit dem Senat (...) eine Veranstaltung pro QM-Gebiet durchzuführen, bei der die Quartiersräte öffentlich ihre Ent­scheidungen, ihre Schwerpunkte und die Verwendung der verausgabten Mittel den Bürger/innen erläutern“?

 

Schon jetzt dienen die Veranstaltungen der Bürgerforen in den Quartiersgebieten zur vereinfachten Übermittlung der Informationen zu Entscheidungen und Schwerpunk­ten des Quartiersrates. Zurzeit tagen die ehrenamtlich Tätigen der Quartiersräte laut der Rahmengeschäftsordnung nicht öffentlich. Die gegenwärtig in der Abstimmung befindliche Überarbeitung der Mustergeschäftsordnung sieht vor, dass die Quar­tiersräte öffentlich tagen sollen. Der Quartiersrat ist kein politisches Gremium des Bezirksamtes; die Mitglieder erhalten auch keine Aufwandsentschädigung. Über die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung entscheidet deshalb der Quartiersrat eigenverantwortlich.

 

Die Entscheidungen, Schwerpunkte  und Verwendung der Mittel sind ausführlich in den integrierten Handlungskonzepten dargelegt. Zur Erläuterung besteht Pflicht ge­genüber dem Auftraggeber (Bezirksamt, Senatsverwaltung).

 

 

Nachfragen:

 

1. Wird das Bezirksamt dem Beschluss 1105-1/III (Punkte 1 und 2) noch nachkommen?

 

Siehe Beantwortung Fragen 1-3.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Franz Schulz                                                                                                                                                                                                                

 

 

 

 

 

 
 

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