Drucksache - DS/1619/III
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Sehr
geehrter Herr Hehmke, Ihre o. g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Welche rechtlichen, organisatorischen oder zeitlichen Gründe sprechen dagegen,
dass das Bezirksamt dem Punkt 1 der DS 1105-1/III (von der BVV beschlossen am
27. Mai 2009) in der Haushaltsdrucksache 1408/III nicht nachgekommen ist,
nämlich „die für die Quartiers- und Stadtteilmanagementgebiete als
Quartiersfond 1 bis 4 eingesetzten finanziellen Mittel aus dem Programm
„Soziale Stadt“ nachrichtlich im Doppelhaushalt 2010/11 aufzunehmen? Die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ werden im Kapitel 1440 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt – veranschlagt. Bezüglich der Förderstruktur der Quartierfonds I bis IV liegen andere Modalitäten zugrunde als der Aufstellung des bezirklichen Haushaltsplans. Rechnungsjahre und Förderjahre sind nicht gleichzustellen. Die Mittel werden im Rahmen von Programmjahren festgesetzt, die sich über drei Haushaltsjahre verteilen. Im letzten Quartal des Vorjahres werden die Beträge, die an die Quartiersmanagements im folgenden Programmjahr und damit in derselben Jahresrate des Hauhaltsjahres ausgeschüttet. Eine nachrichtliche Aufnahme ist aus organisatorischer und zeitlicher Sicht nicht möglich. Aus vertraglicher Sicht obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Fördergeldmittelgeber die Verteilung der Mittel. Innerhalb des Förderjahres ist eine Umverteilung der Gelder möglich; es besteht keine Rechtssicherheit über die Höhe der Mittel. Vor diesem
Hintergrund können die Fördermittelverrechnungen des Programms „Soziale Stadt“
auch nicht im bezirklichen Haushaltsplan veranschlagt werden. Für die nächste
Haushaltsplanaufstellung ist jedoch vorgesehen, entsprechende Hinweise in den
Vorbericht aufzunehmen. 2.
Welche rechtlichen, organisatorischen oder zeitlichen Gründe sprachen dagegen,
dass das Bezirksamt dem Punkt 2 der o. g. DS nicht nachgekommen ist, nämlich
der „BVV im Juli 2009 eine Vorlage zur Kenntnisnahme zukommen zu lassen, in der
über die Verwendung der finanziellen Mittel der Quartiers- und
Stadtteilmanagementbetriebe im OT Kreuzberg für das Jahr 2008 informiert wird“? Die Liste
ist zwischenzeitlich vorgelegt worden, im Juli 2010 wird die entsprechende
Liste zum HH-Jahr 2009 vorgelegt werden. 3.
Welche rechtlichen, organisatorischen oder zeitlichen Gründe sprachen dagegen,
dass das Bezirksamt dem Punkt 3 der o. g. DS nicht nachgekommen ist, nämlich
„in Abstimmung mit dem Senat (...) eine Veranstaltung pro QM-Gebiet
durchzuführen, bei der die Quartiersräte öffentlich ihre Entscheidungen, ihre
Schwerpunkte und die Verwendung der verausgabten Mittel den Bürger/innen
erläutern“? Schon jetzt dienen die
Veranstaltungen der Bürgerforen in den Quartiersgebieten zur vereinfachten
Übermittlung der Informationen zu Entscheidungen und Schwerpunkten des
Quartiersrates. Zurzeit tagen die ehrenamtlich Tätigen der Quartiersräte laut
der Rahmengeschäftsordnung nicht öffentlich. Die gegenwärtig in der Abstimmung
befindliche Überarbeitung der Mustergeschäftsordnung sieht vor, dass die Quartiersräte
öffentlich tagen sollen. Der Quartiersrat ist kein politisches Gremium des
Bezirksamtes; die Mitglieder erhalten auch keine Aufwandsentschädigung. Über
die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung entscheidet deshalb der
Quartiersrat eigenverantwortlich. Die Entscheidungen,
Schwerpunkte und Verwendung der
Mittel sind ausführlich in den integrierten Handlungskonzepten dargelegt. Zur
Erläuterung besteht Pflicht gegenüber dem Auftraggeber (Bezirksamt,
Senatsverwaltung). Nachfragen: 1. Wird
das Bezirksamt dem Beschluss 1105-1/III (Punkte 1 und 2) noch nachkommen? Siehe
Beantwortung Fragen 1-3. Mit
freundlichen Grüßen Dr. Franz
Schulz
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