Drucksache - DS/1531/III  

 
 
Betreff: Schulstrukturreform und die Integration von Kindern mit Behinderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:1. Schmidt-Stanojevic, Jutta
2. Lenk, Dr. Wolfgang
Schmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 01.12.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Sehr geehrte Frau Schmidt-Stanojevic,

 

Ihre oben genannte mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.: Wie wirkt sich die Schulstrukturreform auf die Integration von Kindern mit

Behinderung aus?

 

Antwort der Außenstelle SenBWF

Die Schulstrukturreform wird sich auf die Integration der Kinder mit Behinderungen nicht

auswirken.

Die entsprechenden Regelungen des Schulgesetzes und der Sonderpädagogikverordnung, mit

Vorrang der Integration und Wahlfreiheit der Eltern zur Förderung von Kindern mit

sonderpädagogischen Förderbedarf bleiben verbindlich.

Zu 2.: An welchen Schulen gibt es Konzepte, wie im Zuge der Schulstrukturreform

die Integration von Kindern mit Behinderung gewährleistet wird?

Antwort der Außenstelle SenBWF

Es wird auf 1. verwiesen.

Für spezielle Konzepte besteht kein Handlungsbedarf.

Zu 3.: Welche Schulen verfügen über eine barrierefreie Ausstattung?

Eine barrierefreie Ausstattung besteht gegenwärtig an den sonderpädagogischen

Förderzentren.

- Förderschwerpunkt Lernen Paul-Dohrmann-Schule

- Förderschwerpunkt Sprache Liebmann-Schule

- Förderschwerpunkt Hören Margarethe-von-Witzleben-Schule

- Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Gustav-Meyer-Schule

An den Grund- und Oberschulen wurden in den vergangenen Jahren einzelne Maß-nahmen

durchgeführt, die sich aber hauptsächlich auf einen barrierefreien Zugang in das Schulgebäude

beziehen.

Ausnahmen bilden die Charlotte-Salomon-Grundschule und die Thalia-Grundschule. Im

Rahmen der Schulstrukturmaßnahmen (K II) in den Oberschulen wurde bei den Planungen die

Schaffung der Barrierefreiheit berücksichtigt. Eine Umsetzung der Maßnahmen kann aber erst

zu einem späteren Zeitpunkt bei Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel erfolgen.

 

Zusatzfrage:

 

Welche Folgen hat die Zusammenlegung von Schulen auf die Integration

von Kindern mit Behinderung?

 

Antwort der Außenstelle SenBWF

Keine - siehe auch unter 1.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann

 

 
 

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