Drucksache - DS/1512/III  

 
 
Betreff: Parken vor der East-Side-Gallery
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Goumagias, DimitrosBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
19.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
03.12.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
22.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
29.06.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.01.2010 PDF-Dokument
2. Version vom 27.01.2010 PDF-Dokument
DS1512_VzK Parken vor der East-Side-Gallery  
DS1512_VzK Parken vor der East-Side-Gallery  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass entlang des instandgesetzten Denkmals der East-Side-Gallery das Parken von Fahrzeugen verhindert wird. Vom frei werdenden Platz sollen FußgängerInnen profitieren. 

 

Begründung:

 

Die East-Side-Gallery wurde durch die Instandsetzung zu neuem Glanz versetzt und ist ein Ort des Gedenkens und des Erinnerns. Dieses Denkmal genießt einen hohen Stellenwert, was die hohe Zahl von Besuchern aus aller Welt belegt.

 

Die bunte Mischung von Farbe und Größe der parkenden Fahrzeuge entlang der East-Side-Gallery verzerrt das Bild des Denkmals und somit auch die durchaus erstrebenswerte Wirkung des Mahnens an die Menschheit gegen Diktatur und Abschottung sowie für Freiheit und Gerechtigkeit.  

 

Durch geeignete bauliche Maßnahmen entlang des Fahrradstreifens kann das Parken von Fahrzeugen verhindert werden und damit ein unverzerrtes Bild und entsprechende Würdigung für das Denkmal erreicht werden.

 

Private Fahrzeuge und Busse von Berlin-Besuchern können die gegenüber liegende Straßenseite oder den Parkplatz benutzen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt, sowie Umwelt, Verkehr und Wohnen (ff).

 

 

Wirt 03.12.09

 

Der Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss UMV, der BVV zu empfehlen, die Drucksache anzunehmen.

 

UmwVerk  19.01.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass entlang des instandgesetzten Denkmals der East-Side-Gallery das Parken von Fahrzeugen verhindert wird. Vom frei werdenden Platz sollen FußgängerInnen profitieren. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass entlang des instandgesetzten Denkmals der East-Side-Gallery das Parken von Fahrzeugen verhindert wird. Vom frei werdenden Platz sollen FußgängerInnen profitieren. 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird in die Ausschüsse Umwelt und Verkehr, PHI ff. überwiesen.

 

 

PHI 29.06.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 30.06.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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