Drucksache - DS/1508/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, einen geeigneten Standort für den Drogenkonsumraum
zu finden und sich dafür einzusetzen, dass ein Vertrag des Trägers mit dem Land
Berlin über die Nutzung oder den Verkauf der Räume auf dem Gelände der
ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule nicht zustande kommt – und so die
Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern durch von diesen nicht gewünschte
Lebensumstände im Reichenberger Kiez zu verhindern. Der
Drogenkonsumraum ist an geeignetem Standort rund um die Uhr vorzuhalten. Hier
bieten sich beispielsweise der Standort des ehemaligen Gesundheitsamts oder das
ehemalige Schwesternwohnheim des Urbankrankenhauses in der Fontanepromenade an.
Der
BVV ist monatlich zu berichten. Begründung: Es
bestehen berechtigte Befürchtungen der Menschen im Reichenberger Kiez: Angst um
ihre Kinder, die dort zur Schule oder in die Kita gehen, Angst vor Dealern, die
sich im Kiez versammeln werden, Angst vor Beschaffungskriminalität, Sorge um
eine sich möglicherweise verschlechternde Lebensqualität. Dies alles sind
Ursachen für eine andere Art der Gentrifizierung: Die Verdrängung von Menschen
durch die Schaffung eines für diese nicht lebenswerten Umfeldes. Aus
diesem Grund hat sich vor kurzem eine Bürgerinitiative gebildet, die gegen den
Druckraum in ihrem Kiez kämpft und die bisher 150 Unterschriften in nur in zwei
Wochen gesammelt haben. Eine
Öffnung des Druckraumes für die derzeit geplanten 4 Stunden wird den
suchtkranken Menschen nicht helfen, da die Fähigkeit von rauschgiftabhängigen
Menschen zur Planung ihrer Zeit stark eingeschränkt ist. Die Süchtigen, die
nicht rechtzeitig erscheinen, um ihren „Schuss“ in hygienisch unbedenklichen,
medizinisch betreuten Verhältnissen zu setzen, werden sich kaum auf die Suche
nach einer anderen Einrichtung aufmachen. Auch dieses ist ein Argument gegen
die Ansiedlung eines Druckraumes in dicht besiedelten Wohngebieten. Die
vorgeschlagenen Standorte sind in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Urbankrankenhaus, von wo aus eine medizinische Versorgung der Suchtkranken im
Notfall schnell gewährleistet werden kann. Vom
Antragsteller im ÄR geändert: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, einen geeigneten Standort für den Drogenkonsumraum
zu finden und sich dafür einzusetzen, dass ein Vertrag des Trägers mit dem Land
Berlin über die Nutzung oder den Verkauf der Räume auf dem Gelände der
ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule nicht zustande kommt – und so die
Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern durch von diesen nicht gewünschte
Lebensumstände im Reichenberger Kiez zu verhindern. Der
Drogenkonsumraum ist an geeignetem Standort rund um die Uhr vorzuhalten. Hier
bietet sich beispielsweise der Standort des ehemaligen Gesundheitsamts an. Der
BVV ist monatlich zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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