Drucksache - DS/1508/III  

 
 
Betreff: Kein Drogenkonsumraum im Reichenberger Kiez
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Müller, GötzBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen geeigneten Standort für den Drogenkonsumraum zu finden und sich dafür einzusetzen, dass ein Vertrag des Trägers mit dem Land Berlin über die Nutzung oder den Verkauf der Räume auf dem Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule nicht zustande kommt – und so die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern durch von diesen nicht gewünschte Lebensumstände im Reichenberger Kiez zu verhindern.

Der Drogenkonsumraum ist an geeignetem Standort rund um die Uhr vorzuhalten.

Hier bieten sich beispielsweise der Standort des ehemaligen Gesundheitsamts oder das ehemalige Schwesternwohnheim des Urbankrankenhauses in der Fontanepromenade an.

Der BVV ist monatlich zu berichten.

Begründung:

Es bestehen berechtigte Befürchtungen der Menschen im Reichenberger Kiez: Angst um ihre Kinder, die dort zur Schule oder in die Kita gehen, Angst vor Dealern, die sich im Kiez versammeln werden, Angst vor Beschaffungskriminalität, Sorge um eine sich möglicherweise verschlechternde Lebensqualität. Dies alles sind Ursachen für eine andere Art der Gentrifizierung: Die Verdrängung von Menschen durch die Schaffung eines für diese nicht lebenswerten Umfeldes.

Aus diesem Grund hat sich vor kurzem eine Bürgerinitiative gebildet, die gegen den Druckraum in ihrem Kiez kämpft und die bisher 150 Unterschriften in nur in zwei Wochen gesammelt haben.

Eine Öffnung des Druckraumes für die derzeit geplanten 4 Stunden wird den suchtkranken Menschen nicht helfen, da die Fähigkeit von rauschgiftabhängigen Menschen zur Planung ihrer Zeit stark eingeschränkt ist. Die Süchtigen, die nicht rechtzeitig erscheinen, um ihren „Schuss“ in hygienisch unbedenklichen, medizinisch betreuten Verhältnissen zu setzen, werden sich kaum auf die Suche nach einer anderen Einrichtung aufmachen. Auch dieses ist ein Argument gegen die Ansiedlung eines Druckraumes in dicht besiedelten Wohngebieten.

Die vorgeschlagenen Standorte sind in unmittelbarer Nachbarschaft zum Urbankrankenhaus, von wo aus eine medizinische Versorgung der Suchtkranken im Notfall schnell gewährleistet werden kann.

 

Vom Antragsteller im ÄR geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen geeigneten Standort für den Drogenkonsumraum zu finden und sich dafür einzusetzen, dass ein Vertrag des Trägers mit dem Land Berlin über die Nutzung oder den Verkauf der Räume auf dem Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule nicht zustande kommt – und so die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern durch von diesen nicht gewünschte Lebensumstände im Reichenberger Kiez zu verhindern.

Der Drogenkonsumraum ist an geeignetem Standort rund um die Uhr vorzuhalten.

Hier bietet sich beispielsweise der Standort des ehemaligen Gesundheitsamts an.

Der BVV ist monatlich zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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