Drucksache - DS/1505/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Jobcenter und dem Berliner
Senat darauf hinzuwirken, dass die über den sogenannten Beschäftigungszuschuss
(BZ) teilfinanzierten Stellen im ÖBS grundsätzlich, aber bei Prüfung des
Einzelfalls, auch dann aus Landesmitteln weiterhin kofinanziert werden, wenn
nach der ersten Förderphase die bundesseitige Finanzierung abgesenkt werden
sollte. Begründung: Im Bezirk läuft im nächsten bzw. übernächsten Jahr die
zweijährige erste Förderphase für mehrere hundert, über den
Beschäftigungszuschuss finanzierte,
Stellen im ÖBS aus. In dieser Phase beträgt die bundesseitige
Finanzierung in der Regel 75% des Arbeitgeberbruttos. Aus Landesmitteln werden
die restlichen 25% finanziert. In der zweiten (unbefristeten) Förderphase kann
eine Absenkung des Bundeszuschusses um bis zu 10% erfolgen, wenn sich die Vermittlungshemmnisse
verringert haben sollten. Momentan wird aber diskutiert, bei Absenkung des
Bundeszuschusses die landesseitige Förderung einzustellen. Der Sinn des
Beschäftigungszuschusses wie auch des ÖBS ist aber, Langzeitarbeitslosen, denen
auch bei deutlicher Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt der Zugang zu
einer dauerhaften Beschäftigung verschlossen bleibt, eine langfristige
Beschäftigungsperspektive in einem öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) zu
eröffnen. Auch die gegenwärtig im ÖBS Beschäftigten sind davon ausgegangen,
dass ihre Tätigkeit eine langfristige bis dauerhafte (z.B. bei
Langzeitarbeitslosen über 55) ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird überwiesen in
den Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter. JC 01.12.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Jobcenter und dem Berliner
Senat darauf hinzuwirken, dass die über den sogenannten Beschäftigungszuschuss
(BZ) teilfinanzierten Stellen im ÖBS grundsätzlich, aber bei Prüfung des
Einzelfalls, auch dann aus Landesmitteln weiterhin kofinanziert werden, wenn
nach der ersten Förderphase die bundesseitige Finanzierung abgesenkt werden
sollte. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Jobcenter und dem Berliner
Senat darauf hinzuwirken, dass die über den sogenannten Beschäftigungszuschuss
(BZ) teilfinanzierten Stellen im ÖBS grundsätzlich, aber bei Prüfung des
Einzelfalls, auch dann aus Landesmitteln weiterhin kofinanziert werden, wenn
nach der ersten Förderphase die bundesseitige Finanzierung abgesenkt werden
sollte. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird in den Ausschuss JobCenter und Beschäftigung
überwiesen. 16.11.2010 JC Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird zur Kenntnis
genommen. |
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