Drucksache - DS/1494/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür
einzusetzen, dass
Begründung:
Ziel der Bemühungen soll
sein, im Bezirk die Tradition im Ortsteil Friedrichshain wieder aufzugreifen,
als Schulgartenunterricht reguläres Fach war. Neben entsprechenden Lehrbüchern
hatte jede Schule damals ein Areal, in dem jede Schulklasse einige Beete
anlegte. Soweit das Erntegut nicht von den Kindern mit nach Hause genommen
wurde, ergänzte es die Schulspeisung oder wurde über dem ortsansässigen
Einzelhandel oder gleich direkt vor Ort verkauft, um mit den Erlösen
außerunterrichtliche Aktivitäten der Schüler zu finanzieren.
Schulgärten können auch heute mit ihren vielfältigen Betätigungsanlässen
·
eine
umfassende Sinnesschulung, ·
eine
nachhaltige Bewegungserziehung, ·
eine intensive Förderung der
Sozialkompetenz, ·
einen
lebendigen Beitrag für eine gesunde Schulverpflegung,
und einen
wichtigen Beitrag in pädagogischer, ökologischer und sozialer Hinsicht leisten.
Ihnen kommt damit insbesondere an den Grundschulen und Horten eine besondere
Bedeutung bei der frühkindlichen Bildung zu. Am 20. Dezember 2002 hat
die Vollversammlung der Vereinten Nationen für die Jahre 2005 bis 2014 die
Weltdekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" beschlossen. Danach
soll „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ nicht zentral gesteuert oder gar von
einer Institution verordnet werden. Vielmehr wird ein gesellschaftlicher
Wandlungsprozess angestrebt, der die Grundgedanken zur nachhaltigen Entwicklung
in die Entscheidungen jedes Einzelnen vor Ort stärkt.
Schulgärten sind ein
wichtiger Bestandteil dieses Aktionsplans, dessen Umsetzung von der Deutschen
UNESCO-Kommission auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des
Deutschen Bundestages gefördert und vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung unterstützt wird. Daher dürfte den erforderlichen Maßnahmen zur
Sicherung der Gärten in den Ferien keine finanziellen Hemmnisse entgegenstehen.
Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Initiativen könnte eine weitere
Unterstützung ermöglichen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Schule. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Antrag wird anbgelehnt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt.
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