Drucksache - DS/1361/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, einen Wegweiser für Eltern mit Kindern mit
Behinderung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erstellen. Der
Wegweiser ist zur orientierenden Hilfe für diese Eltern Die Eltern sollen darin
einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, über Hilfen sowie bezirkliche
Angebote, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können, finden. Dabei
sollen die entsprechenden Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten sowie
Erreichbarkeiten übersichtlich dargestellt werden. Es soll aufgezeigt werden,
welche (Verfahrens-)Schritte von den Eltern unternommen werden müssen, um
bestimmte Angebote beanspruchen zu können. Der Wegweiser soll unter anderem folgende Aspekte beinhalten: -
Gesetzliche
Grundlagen -
Leistungsträger
und sonstige Dienste o
Sozialhilfe o
Öffentliche
Jugendhilfe o
Gesundheitsdienste o
Bezirkliche
Behindertenbeauftragte o
Landesbeauftragter
für Menschen mit Behinderungen o
Zuständigkeiten
auf Landesebene - Sonderpädagogische Hilfen o
Frühförderung o
Vorschulische
Förderung (z.B. Integrationskindertagesstätten) o
Schulen
mit sonderpädagogischer Förderung (Förderzentren und integrative Angebote) - Sonstige Hilfen für Familien mit behinderten
Kindern o
Bezirkliche
Selbsthilfegruppen/ Gesprächskreise o
Weitere
Angebote/ Dienstleistungen o
Internetadressen Der Wegweiser ist zielgruppenorientiert zu verteilen sowie
auf der bezirklichen Internetseite zu veröffentlichen. Die erforderlichen Kosten sind vom Bezirksamt zu ermitteln
und der BVV ist darüber bis zur Sitzung im November 2009 zu berichten. Vor einer Vorlage an die BVV ist der Behindertenbeirat
einzubeziehen. Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten. Begründung: Es
ergeben sich durch die körperliche, geistige oder seelische Entwicklungsstörung
eines Kindes für die Eltern vielfältige Besorgnisse und teilweise auch
erhebliche Belastungen. Die Eltern benötigen frühzeitig eine fachlich
angemessene Hilfe für ihr Kind, allerdings auch Orientierung und Beratung zur
Unterstützung in ihrer eigenen Lebenslage. Oftmals ist im ersten Moment nicht
klar, welche Förderungen oder Angebote überhaupt existieren und wer dafür
finanziell aufkommt. Der Wegweiser soll diesbezüglich eine Orientierungshilfe
geben. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, einen Wegweiser für Eltern mit Kindern mit
Behinderung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erstellen. Der
Wegweiser ist zur orientierenden Hilfe für diese Eltern Die Eltern sollen darin
einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, über Hilfen sowie bezirkliche
Angebote, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können, finden. Dabei
sollen die entsprechenden Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten sowie
Erreichbarkeiten übersichtlich dargestellt werden. Es soll aufgezeigt werden,
welche (Verfahrens-)Schritte von den Eltern unternommen werden müssen, um
bestimmte Angebote beanspruchen zu können. Der Wegweiser soll unter anderem folgende Aspekte
beinhalten: -
Gesetzliche
Grundlagen -
Leistungsträger
und sonstige Dienste o
Sozialhilfe o
Öffentliche
Jugendhilfe o
Gesundheitsdienste o
Bezirkliche
Behindertenbeauftragte o
Landesbeauftragter
für Menschen mit Behinderungen o
Zuständigkeiten
auf Landesebene - Sonderpädagogische Hilfen o
Frühförderung o
Vorschulische
Förderung (z.B. Integrationskindertagesstätten) o
Schulen
mit sonderpädagogischer Förderung (Förderzentren und integrative Angebote) - Sonstige Hilfen für Familien mit behinderten
Kindern o
Bezirkliche
Selbsthilfegruppen/ Gesprächskreise o
Weitere
Angebote/ Dienstleistungen o
Internetadressen Der Wegweiser ist zielgruppenorientiert zu verteilen sowie
auf der bezirklichen Internetseite zu veröffentlichen. Die erforderlichen Kosten sind vom Bezirksamt zu ermitteln
und der BVV ist darüber bis zur Sitzung im November 2009 zu berichten. Vor einer Vorlage an die BVV ist der Behindertenbeirat
einzubeziehen. Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird in den JHA überwiesen. 05.10.2010
JHA Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Ferner
wird das Bezirksamt gebeten, den Flyer auf Seite 2 unter „Aufgaben des
Fallmanagement“ wie folgt zu ergänzen: Punkt
3 Gewährung
von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen sowie Hilfe zur
Pflege nach dem SGB XII….. Punkt
5 Hilfen
beim Stellen von Anträgen auf u.a. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege,
Pflegegeld… BVV 27.10.10 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Ferner
wird das Bezirksamt gebeten, den Flyer auf Seite 2 unter „Aufgaben des
Fallmanagement“ wie folgt zu ergänzen: Punkt
3 Gewährung
von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen sowie Hilfe zur
Pflege nach dem SGB XII….. Punkt
5 Hilfen
beim Stellen von Anträgen auf u.a. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege,
Pflegegeld… |
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