Drucksache - DS/1303/III  

 
 
Betreff: Einnahmen durch gebührenpflichtiges Parken auf bezirklichen Schulgrundstücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.05.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 03.06.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

Ihre oben genannte mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt.

 

1.      Auf welchen bezirklichen Schulgrundstücken sind Pkw-Stellplätze für LehrerInnen, SchülerInnen bzw. weitere Beschäftigte ausgewiesen?

 

·           Lenau-Grundschule, Nostitzstr. 60

·           Charlotte-Salomon-Grundschule, Großbeerenstr. 40

·           Niederlausitz-Grundschule / Paul-Dohrmann-Schule

·           Galilei-Grundschule / Liebmann-Schule, Friedrichstr. 13

·           Reinhardswald-Grundschule, Gneisenaustr. 73

·           Carl-von-Ossietzky-Oberschule, Blücherstr. 46/47

·           Kurt-Schumacher-Grundschule, Puttkamerstr. 19

·           Fichtelgebirge-Grundschule, Görlitzer Ufer 2

·           Leibniz-Gymnasium, Schleiermacher Str. 23

 

 

 

 

 

2.      In welcher Höhe wurden in 2007 und 2008 durch die anfallenden Gebühren Einnahmen im Bezirkshaushalt erzielt?

 

Einnahmen 2007: 7.596,61 €

Einnahmen 2008: 8.586,85 €

 

 

 

3.      Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass im Falle der Nutzung vorhandener Stellplätze auf Schulgrundstücken die entsprechenden Einnahmen auch erhoben werden und nicht kostenfrei geparkt wird?

 

Die Nutzung der Parkhäuser ist aufgrund der ausgehändigten Schlüssel auf die zahlenden Nutzer beschränkt. Bei den restlichen, z. T. ungesicherten Parkplätzen obliegt es den Schulleitungen im Rahmen ihrer Objektverantwortung darauf zu achten, dass nur Berechtigte (mit Mietvertrag) diese Parkplätze nutzen. Den Schulleitungen wurde die unentgeltliche Nutzung der Stellplätze schriftlich untersagt. Es wurden gleichzeitig Anmeldeformulare für die Anmietung von Stellplätzen übersendet. Da die Parkplätze jedoch z. T. auch ungesichert sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Unberechtigte vertragswidrig die Stellplätze nutzen. Die Lage der Stellplätze bzw. das zur Verfügung stehende Budget der Bauunterhaltung erlaubten uns bisher keine baulichen Maßnahmen zur Zufahrtsbeschränkung.

 

1. Nachfrage: Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass bei nicht vorhandener Ausweisung von Stellplätzen auf Schulgrundstücken keine Flächen zweckentfremdet durch das kostenfreie Abstellen von Pkw genutzt werden?

 

Die jeweiligen Schulleitungen sind auch dafür verantwortlich, dass keine Pkw’s auf nicht ausgewiesenen Stellplätzen parken.

 

2. Nachfrage: Gibt es Schulgrundstücke, auf denen bei entsprechender Nachfrage durch das Schulpersonal noch Stellplätze ausgewiesen werden können, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen?

 

Es sind keine Schulstandorte bekannt, an welchen das Schulpersonal Interesse besitzt, die knappen Schulfreiflächen in Parkplätze umzuwidmen.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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