Drucksache - DS/1293/III  

 
 
Betreff: Soziale Beratung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, GötzMüller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:CDU
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.05.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 02.06.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt

Ich frage das Bezirksamt

  1. Wie arbeitet der Bezirk mit Einrichtungen  gemeinnütziger Träger, die soziale Beratung für die Betroffenen anbieten, zusammen, bzw. wie werden diese Einrichtungen unterstützt Um Auflistung der Einrichtungen und die jeweiligen Formen der Zusammenarbeit wird gebeten. ?
  2. Gibt es dabei eine Abstimmung mit dem Jobcenter, eventuell in der Hinsicht entsprechende Förderprojekte vorzuhalten?
  3. Wie viele Menschen im Bezirk müssen eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?

Nachfragen:

  1. Welche Schlussfolgerungen werden im Bezug arbeitsloser Menschen für deren Integration in den Arbeitsmarkt daraus gezogen?
  2. Gibt es bei den Beratungsstellen Wartezeiten und wie lang sind diese?

 

Her Mildner-Spindler:

Zu 1:

In Friedrichshain-Kreuzberg gibt es eine Vielzahl von gemeinnützigen Trägern, deren Betreuungs- und Beratungsangebote soziale Beratung beinhaltet. Hierbei handelt es sich zum einen um zuwendungsfinanzierte Einrichtungen, die Wohnungslosentagesstätten, Suchtberatungsstellen, zum anderen auch um Leistungsanbieter von Hilfen nach §53 SGB XII, also Eingliederungshilfe oder 67 SGB XII, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, aber auch von Unternehmen der Sozialwirtschaft, wie z.b. Pflegedienste und Sozialstationen wird soziale Beratung geleistet. Zudem gehört sie originär zu den Aufgaben der bezirklichen Sozialdienste im Gesundheits- und Sozialamt. BürgerInnen, die alternativ zu den behördlichen Beratungsangeboten im Bezirk eine Anlaufstelle wünschen, werden von uns z.b. an die Diakonie in Der Wilhelmstrasse 115 oder an dis Caritas in der Lausitzer Strasse oder an die AWO in der Aldalbertstrasse 123 vermittelt. Sofern es um die Beratung und Unterstützung bekannter Personen  geht werden im Falle der erforderlichen Informationen ausgetauscht und gemeinsam Strategien zur Bewältigung der Probleme entwickelt. Weitere Einrichtungen, die Sozialberatung anbieten sind der Rudi-Kiez Laden des Berlin-Brandenburger Bildungswerkes in der Modersohnstrasse, das Bayomahaus der Arbeiterwohlfahrt in der Rudolfstrasse, die Koordinierungsstelle rund ums Alter der Diakonie in der Wilhelmstrasse. Eine abschließende umfassende Aufführung von Einrichtungen gemeinnütziger Träger, die im Bezirk soziale Beratung anbieten, ist faktisch nicht möglich, weil es auch befristete Angebote gibt, weil es sozusagen auch Angebote gibt, die das eben nur teilweise machen, aber sie fragen ja danach, wie Hildesuchende Angebote erreichen können.

Zu 2:

Das BA setzt sich seit Gründung des Jobcenters gegenüber dem Jobcenter bei Bedarf für den enstpr. zielgerichteten Einsatz der in Frage kommenden Instrumente von Beratung ein. Dazu gehört insb.,  das unterstützen wir dann auch Einrichtung von Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes, die solche Angebote machen oder auch die Unterstützung der Einrichtung von Stellen in öffentlichen Beschäftigungssektors, die Sozialberatung machen. Beispiele dafür will ich ihnen gleich nennen. Ein gutes Beispiel für eine gezielte Kooperation mit dem Jobcenter und mit Trägern ist die über ESF geförderte Jobassistenz neben dem Jobcenter in der Rudi-Dutschke Strasse. BeraterInnen , Servicekräfte sind dort über eine Maßnahme des 2. Arbeitsmarktes beschäftigt. Die einmal wöchentlich stattfindende Sozialberatung wird von einem Mitarbeiter des Berlin-Brandenburger Bildungswerkes durchgeführt, der über den öffentlichen Beschäftigungssektor eine Stelle bekommen hat. Darüber hinaus, Teil unserer kommunalen Aufgaben in der Erfüllung SGB II bearten dort in der Jobassistenz Kooperationspartner des BA unsere Schulden- und Insolvenzberatungsstellen, gefördert aus dem bezirklichen Haushalt  Hilfesuchende, Ratsuchende. Das ist Gegenstand der Zuwendung für die 3 Schuldner- und Insolvenzberatungen, die lt. Awo und Diakonie, dass sie über die Zuwendung verpflichtet sind, wöchentlich dort Vorort Beratung anzubieten. Das gehört sozusagen zum Wochenplan der Beratungen Vorort der Jobassistenz.

Zu 3:

Dazu haben uns die Schuldnerberatungsstellen, ich habe sie benannt, zugearbeitet. Bei den 3 Schuldnerberatungen im Bezirk kam es 2008 zu insgesamt 4476 Kontakten, d.h. einmal Beratungen bzw. Beratungen nicht laufender Klienten. In fester Beratung befinden sich also in Betreuung über die persönliche Insolvenz befinden sich 1301 Klient.

Zur 1. Nachfrage:

Wir sehen den Verlust des Arbeitsplatzes erst mal für einen gravierenden Einschnitt in eine Lebensunterwerfsbiograifie. Die Betroffenen sind mit 9 existenziellen Absicherung betreffenden Sorgen und Problemen konfrontiert. Neben den materiellen Einschränkungen, die erst einmal dahin zu nehmen sind, wächst Zukunftsangst, wie soll es weiter gehen, wie findet man sozusagen wieder ein Auskommen.

Das bedeutet, wir sehen das so, dass die Betroffenen ganzheitlich umfassend betreut und unterstützt werden müssen. Insofern haben wir in Erfüllung unserer kommunalen Aufgaben zur Organisation des SGB II mit dem Jobcenter eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, eine Kooperationsvereinbarung, die einschließt, dass wir als Bezirk Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Bereitstellung von Kindertagesbetreuung usw. so verantworten, wie es die Integration in Arbeit notwendig macht. Dazu ist ein umfassendes Vertragswerk, was fortgeschrieben wird mit dem Jobcenter vereinbart, was nicht nur die Aufgabenbenennung, sondern auch die konkrete Verfahrensweise regelt. Z.b. dass bei Sanktionen Kürzungen in den Leistungen insb. dann, wenn Kosten der Unterkunft betroffen sind, das Jobcenter verpflichtet ist, unsere Gruppe Wohnhilfe zu informieren, zu benachrichtigen, sodass wir von Seiten der Wohnhilfe Angebote zur Vermeidung von Wohnraumverlust, von Obdachlosigkeit machen können.

Zur 2. Nachfrage:

Wir gehen davon aus, sie fragen nach der Schuldnerberatung. Das haben wir ja immer wieder einräumen müssen, obwohl wir fast 700000 € für die 3 Beratungsstellen aus bezirklichen Zuwendungen finanzieren und auch in den Haushaltsberatungen, die jetzt anstehen, darauf verständigen, dass so weiterführen zu wollen. Die Wartezeiten sind lang, da Kapazitäten angesichts der  sozialen Probleme im Bezirk beschränkt erscheine, selbst bei 3 Beratungsstellen, die wir finanzieren. Die Wartezeit für eine qualifizierte Schuldnerberatung, nicht für eine Erstberatung sondern für eine qualifizierte Beratung beträgt im Durchschnitt derzeit 6 Monate. Bei Angeboten der allgemeinen Sozialberatung bei freien Trägern gibt es unserer Kenntnis nach keine Wartezeiten.

 

 

 
 

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