Drucksache - DS/1251/III  

 
 
Betreff: Wohnhochhaus Singerstr./Ecke Andreasstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lorenz, Dorit 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es neue Informationen des Bezirksamtes zur Zukunft des Wohnhochhauses Singer/Ecke Andreasstr.?

 

  1. Wenn nicht, was unternimmt das Bezirksamt, um den weiteren Verfall des Wohnhochhauses zu stoppen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                          Berlin, 05.05.2009

Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung

Bezirksbürgermeister

 

 

Frau Bezirksverordnete

Dorit Lorenz

über

 

BVV - Büro

 

Mündliche Anfrage DS/1251/III

Wohnhochhaus Singerstr. / Ecke Andreastr.

 

Sehr geehrte Frau Lorenz,

 

Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

 

1. Gibt es neue Informationen des Bezirksamtes zur Zukunft des Wohnhochhauses Singer/ Ecke Andreasstr.?

 

 

Zur Zeit liegen keine neue Informationen im Bezirksamt vor.

 

 

2. Wenn nicht, was unternimmt das Bezirksamt, um den weiteren Verfall des Wohnhochhauses zu stoppen?

 

Durch Aufhebung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung durch die Regierungskoalition bestehen für das Bezirksamt keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, das Leerstehen von Wohnungen zu ahnden und freie Wohnung wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Leerstehende Wohnungen unterliegen auch nicht dem Wohnungsaufsichtsgesetz. Darüberhinaus wurde in der letzten Legislaturperiode auch die Bauordnung novelliert, so dass nunmehr der Abriss von (Wohn)Gebäuden nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch anzeigenpflichtig ist.

Ein substantielles Handeln würde dem Bezirksamt nur möglich sein, wenn die o.g. gesetzlichen Regelungen aufgehoben werden würden

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 

 
 

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