Drucksache - DS/1123/III  

 
 
Betreff: Stromdiebstahl durch Bethanienbesetzer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Salonek, GumbertSalonek, Gumbert
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.02.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Salonek,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 28.01.09 beantworte ich wie folgt:

 

1. Haben die Besetzer im Haus Bethanien Strom auf Kosten des Bezirkes bezogen?

 

Antwort:

Ja, die sich im Südflügel des Mariannenplatz 2 aufhaltenden Personen haben Stromenergie auf Kosten des Bezirksamtes verbraucht.

 

 

2. Gegebenenfalls: Welche Kosten sind dem Bezirk durch diese Stromentnahme entstanden?

 

Antwort:

Die Kosten für den darauf entfallenden Stromverbrauch können aufgrund fehlender Zähleinrichtung nicht ermittelt werden.

 

3. Hat das Bezirksamt gegebenenfalls die Stromentnahme unterbunden oder den Besetzern in Rechnung gestellt?

 

Antwort:

Eine Unterbindung der Stromentnahme (Netztrennung) war und ist ohne gleichzeitige Beeinträchtigungen anderer Mieter des Hauses nicht möglich. Eine Rechnungslegung über den Stromverbrauch ist aufgrund der fehlenden Zähleinrichtungen ebenfalls und dem Fehlen von Rechnungsadressaten nicht möglich gewesen.

 

1. Zusatzfrage: Gegebenenfalls: Warum hat das Bezirksamt den Stromdiebstahl geduldet?

 

Antwort:

Eine Unterbindung der Stromentnahme (Netztrennung) war und ist ohne gleichzeitige Beeinträchtigungen anderer Mieter des Hauses nicht möglich.

 

2. Zusatzfrage: Gegebenenfalls: Warum hat das Bezirksamt die Stromkosten nicht ermittelt?

 

Antwort:

Voraussetzung für die Abrechnung von Stromkosten ist eine Verbrauchserfassung. Diese wiederum ist ohne Installation einer Zähleinrichtung und vorherige Netztrennung nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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