Drucksache - DS/1092/III  

 
 
Betreff: Bezirkliche Konjunkturpolitik II: Arbeitsmarktpolitik / ÖBS
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Brandt, RüdigerBrandt, Rüdiger
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.01.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 30.01.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Brandt,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die zu erwartende Verminderung der zu besetzenden Stellen des Öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) auf ca. 120 Stellen in 2009, insbesondere angesichts der nachhaltig bestehenden großen Nachfrage im Bezirk (die ja für einen Erfolg des angelaufenen ÖBS sprechen)?

 

Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass in 2008 mehr Arbeitsplätze im Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) Berlin eingerichtet werden konnten als ursprünglich geplant war. Im Dezember vergangenen Jahres waren berlinweit 5138 Arbeitsplätze eingerichtet statt 2350 wie für 2008 geplant. Auch in Friedrichshain-Kreuzberg wurde das Budget von 380 Arbeitsplätzen mit 522 eingerichteten Plätzen übertroffen.

Es ist weniger erfreulich, entspricht aber der Konsequenz einer gedeckelten Kofinanzierung, dass dies nicht ohne Auswirkung auf das Folgejahr bleibt, so dass das Land Berlin in diesem Jahr zu einer Planungsänderung bei der Weiterführung des ÖBS gezwungen ist. Da die im Doppelhaushalt vorgesehene Kofinanzierung nur für eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen im ÖBS Berlin ausreicht, reduziert sich im laufenden Haushalt das Kontingent neueinzurichtender Arbeitsplätze und somit auch für Friedrichshain-Kreuzberg.

Mit der Weiterführung der bereits eingerichteten ÖBS-Plätze aus 2008 und der Neueinrichtung eines kleineren Kontingents in diesem Jahr wird Berlin Ende 2009 ca. 6.200 ÖBS-Plätze eingerichtet haben. Der Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung sieht für diese Wahlperiode die Einrichtung eines Modellprojekts ÖBS mit 2.500 Stellen vor. Dieses Projekt kann also bereits jetzt als realisiert betrachtet werden. Der Zuspruch zu diesem neugeschaffen Instrument der Arbeitsmarktpolitik belegt zugleich den richtigen Ansatz durch den Einsatz öffentlicher Mittel Arbeitsplätze im öffentlichen Interesse zu finanzieren.

 

 

2.  Welche Strategieänderung nach welchen Kriterien gedenkt das Bezirksamt bei der Bewertung und Befürwortung eingereichter ÖBS-Anträge vorzunehmen?

 

 

Die Auswahl der 2009 aus kommunaler Sicht besonders zu unterstützenden Arbeitsplätze wird in einem Interessenbekundungsverfahren erfolgen.

Alle interessierten gemeinnützigen Vereine, Träger und Gesellschaften sind aufgerufen, ihre Vorschläge für einzurichtende ÖBS-Stellen bis zum 28.02.2009 an das Bezirksamt einzureichen.

Innerhalb der Handlungsfelder des ÖBS Berlin wird der Bezirk seinen Fokus besonders auf die kleinteilige Stärkung der sozialen Infrastruktur in Form von Einzelarbeitsplätzen richten. Maßnahmeähnliche Konzepte mit hoher Teilnehmerzahl sowie Vorschläge mit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwischen geschaltetetn Bildungsträgern sind nicht erwünscht.

 

 

3. Gedenkt das Bezirksamt sich gegenüber dem Senat – im Sinne der antizyklischen Konjunkturprogramme – dafür einzusetzen, dass mehr Finanzen des Landeshaushaltes zur Schaffung von Arbeitsplätzen (ÖBS mit Einsatz der Bundesprogramme „JobPerspektive“ und „KommunalKombi“) eingesetzt werden, um dem drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken?

 

Angesichts der unter 1. geschilderten Situation laufen derzeit vielfältige Gespräche und werden unterschiedliche Überlegungen angestellt, die Kofinanzierungsmöglichkeiten für den ÖBS zu erhöhen. Die Chancen auf die Erhöhung der Ko-Finanzierung aus dem Landeshaushalt sind dabei eher als gering einzuschätzen. Das Bezirksamt führt derzeit Gespräche mit SenIAS,  um eine andere als die bisher geplante Verteilung des Kontingents 2009 zwischen den Bezirken unter Berücksichtigung der sozialstrukturellen Besonderheiten der Bezirke zu erreichen.

Ein aus der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise zu erwartender Anstieg der Arbeitslosigkeit könnte allein schon deshalb nicht über den ÖBS Berlin kompensiert werden, da bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei Arbeitslosigkeit zunächst im Rechtskreis des SGB III betreut würden und ein Arbeitsplatz im Rahmen des ÖBS Berlin unter Inanspruchnahme des BEZ nach §16e SGB allein für Kunden des JobCenter mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen in Frage kommt.

 

Nachfragen:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Entwicklung, dass die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik des Jobcenters durch gesetzliche Veränderung des „Instrumentenkastens“ und mangelnde Kofinanzierung durch den Landeshaushalt sich auf die Vergabe von Arbeitsgelegenheiten – vorwiegend in der MAE-Variante („1-Euro-Jobs“) – zu reduzieren droht?

 

Die Vermutung einer drohenden Reduzierung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik des Jobcenters auf die sogenannte "AGH-MAE" kann unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstandes nicht nachvollzogen werden.

 

Die Geschäftsführung des JobCenter erwartet derzeit eine alsbaldige Klarheit über die Zuteilung der für Berlin avisierten Eingliederungsmittel im SGB 2 auf die einzelnen Jobcenter. Nach der vorläufigen Budgetplanung 2009 im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2009 entfallen auf die Instrumente für Beschäftigung schaffende Maßnahmen 49,51% der derzeit veranschlagten Mittel, untergliedert in:

 

> Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen (MAE) > 14,37% vom Gesamtbudget

> Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt-Variante > 18,58% Gesamtbudget

> Beschäftigungszuschuss  > 16,56% vom Gesamtbudget.

 

Dies ist nach der endgültigen Zuteilung der Eingliederungsmittel dann genauer zu untersetzen und der Trägervertretung bis Ende Februar zur Beschlussfassung vorzulegen.

Wir gehen davon aus, dass nach Wegfall des Instruments ABM im SGB II sowie in Abhängigkeit vom ÖBS-Kontingent insbesondere über den alternativen Einsatz  des Instruments AGH mit Entgelt-Variante zu entscheiden sein wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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