Drucksache - DS/1092/III
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Sehr
geehrter Herr Brandt, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie
bewertet das Bezirksamt die zu erwartende Verminderung der zu besetzenden
Stellen des Öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) auf ca. 120 Stellen in
2009, insbesondere angesichts der nachhaltig bestehenden großen Nachfrage im
Bezirk (die ja für einen Erfolg des angelaufenen ÖBS sprechen)? Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass in 2008 mehr
Arbeitsplätze im Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) Berlin eingerichtet
werden konnten als ursprünglich geplant war. Im Dezember vergangenen Jahres
waren berlinweit 5138 Arbeitsplätze eingerichtet statt 2350 wie für 2008
geplant. Auch in Friedrichshain-Kreuzberg wurde das Budget von 380
Arbeitsplätzen mit 522 eingerichteten Plätzen übertroffen. Es ist weniger erfreulich, entspricht aber der Konsequenz
einer gedeckelten Kofinanzierung, dass dies nicht ohne Auswirkung auf das
Folgejahr bleibt, so dass das Land Berlin in diesem Jahr zu einer
Planungsänderung bei der Weiterführung des ÖBS gezwungen ist. Da die im
Doppelhaushalt vorgesehene Kofinanzierung nur für eine bestimmte Zahl von
Arbeitsplätzen im ÖBS Berlin ausreicht, reduziert sich im laufenden Haushalt
das Kontingent neueinzurichtender Arbeitsplätze und somit auch für
Friedrichshain-Kreuzberg. Mit der Weiterführung der bereits eingerichteten ÖBS-Plätze
aus 2008 und der Neueinrichtung eines kleineren Kontingents in diesem Jahr wird
Berlin Ende 2009 ca. 6.200 ÖBS-Plätze eingerichtet haben. Der Koalitionsvertrag
der rot-roten Landesregierung sieht für diese Wahlperiode die Einrichtung eines
Modellprojekts ÖBS mit 2.500 Stellen vor. Dieses Projekt kann also bereits
jetzt als realisiert betrachtet werden. Der Zuspruch zu diesem neugeschaffen
Instrument der Arbeitsmarktpolitik belegt zugleich den richtigen Ansatz durch
den Einsatz öffentlicher Mittel Arbeitsplätze im öffentlichen Interesse zu
finanzieren. 2. Welche Strategieänderung nach welchen
Kriterien gedenkt das Bezirksamt bei der Bewertung und Befürwortung
eingereichter ÖBS-Anträge vorzunehmen? Die Auswahl der 2009 aus kommunaler Sicht besonders zu
unterstützenden Arbeitsplätze wird in einem Interessenbekundungsverfahren
erfolgen. Alle interessierten gemeinnützigen Vereine, Träger und
Gesellschaften sind aufgerufen, ihre Vorschläge für einzurichtende ÖBS-Stellen
bis zum 28.02.2009 an das Bezirksamt einzureichen. Innerhalb der Handlungsfelder des ÖBS Berlin wird der Bezirk
seinen Fokus besonders auf die kleinteilige Stärkung der sozialen Infrastruktur
in Form von Einzelarbeitsplätzen richten. Maßnahmeähnliche Konzepte mit hoher Teilnehmerzahl
sowie Vorschläge mit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwischen
geschaltetetn Bildungsträgern sind nicht erwünscht. 3.
Gedenkt das Bezirksamt sich gegenüber dem Senat – im Sinne der antizyklischen
Konjunkturprogramme – dafür einzusetzen, dass mehr Finanzen des
Landeshaushaltes zur Schaffung von Arbeitsplätzen (ÖBS mit Einsatz der
Bundesprogramme „JobPerspektive“ und „KommunalKombi“) eingesetzt werden, um dem
drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken? Angesichts der unter 1. geschilderten Situation laufen
derzeit vielfältige Gespräche und werden unterschiedliche Überlegungen
angestellt, die Kofinanzierungsmöglichkeiten für den ÖBS zu erhöhen. Die
Chancen auf die Erhöhung der Ko-Finanzierung aus dem Landeshaushalt sind dabei
eher als gering einzuschätzen. Das Bezirksamt führt derzeit Gespräche mit
SenIAS, um eine andere als die
bisher geplante Verteilung des Kontingents 2009 zwischen den Bezirken unter
Berücksichtigung der sozialstrukturellen Besonderheiten der Bezirke zu erreichen. Ein aus der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise zu
erwartender Anstieg der Arbeitslosigkeit könnte allein schon deshalb nicht über
den ÖBS Berlin kompensiert werden, da bisher sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte bei Arbeitslosigkeit zunächst im Rechtskreis des SGB III betreut
würden und ein Arbeitsplatz im Rahmen des ÖBS Berlin unter Inanspruchnahme des
BEZ nach §16e SGB allein für Kunden des JobCenter mit mehrfachen
Vermittlungshemmnissen in Frage kommt. Nachfragen: 1. Wie
bewertet das Bezirksamt die Entwicklung, dass die Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik des Jobcenters durch gesetzliche Veränderung des
„Instrumentenkastens“ und mangelnde Kofinanzierung durch den Landeshaushalt
sich auf die Vergabe von Arbeitsgelegenheiten – vorwiegend in der MAE-Variante
(„1-Euro-Jobs“) – zu reduzieren droht? Die Vermutung einer
drohenden Reduzierung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik des
Jobcenters auf die sogenannte "AGH-MAE" kann unter Berücksichtigung
des derzeitigen Planungsstandes nicht nachvollzogen werden. Die Geschäftsführung
des JobCenter erwartet derzeit eine alsbaldige Klarheit über die Zuteilung der
für Berlin avisierten Eingliederungsmittel im SGB 2 auf die einzelnen
Jobcenter. Nach der vorläufigen Budgetplanung 2009 im Rahmen des
Arbeitsmarktprogramms 2009 entfallen auf die Instrumente für Beschäftigung
schaffende Maßnahmen 49,51% der derzeit veranschlagten Mittel, untergliedert
in: > Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen
(MAE) > 14,37% vom Gesamtbudget > Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt-Variante >
18,58% Gesamtbudget > Beschäftigungszuschuss > 16,56% vom
Gesamtbudget. Dies ist nach der endgültigen Zuteilung der
Eingliederungsmittel dann genauer zu untersetzen und der Trägervertretung bis
Ende Februar zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir gehen davon aus, dass nach Wegfall des Instruments ABM
im SGB II sowie in Abhängigkeit vom ÖBS-Kontingent insbesondere über den
alternativen Einsatz des
Instruments AGH mit Entgelt-Variante zu entscheiden sein wird. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
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