Drucksache - DS/1068/III
Sehr geehrter Herr Hehmke, Ihre o.g. mündlichen
Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1. Die Kosten des Finanzvermögens
zum 30.11.2008 betragen: bw:
907.399 EUR buw (ohne kalkZ
Grund.) : 3.274.173 EUR Nach dem Gesetz zur NeuKonzeption des Lifo sind nur
noch 5 Tatbestände im Finanzvermögen zulässig: Hierzu der Auszug aus
der 59. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 11. November
2004 TO- Punkt 26 A – Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben
bezeichneten Sitzung aufgrund der Vorlage des Senats folgendes beschlossen: ... Ausgenommen bleiben Reichsheimstätten,
Kleingärten, mit GA- und EFRE-Mitteln geförderte Grundstücke und
solche, für die ein Investitionsvorrangverfahren läuft. Flächen, die im Flächennutzungsplan als Freiflächen
(Grün-, Landwirtschafts- oder Waldflächen), Gemeindebedarfs-, Verkehrs-
beziehungsweise V+E-Flächen dargestellt sind, können ausschließlich zur
Bewirtschaftung auf den LiFo übertragen werden. Wenn Flächen des
Finanzvermögens mittelfristig zur Infrastrukturentwicklung vorgesehen sind,
verbleiben diese beim Bezirk. Der o.g. Bestand im Finanzvermögen
fällt nicht unter diese Ausnahmen und ist daher aufzulösen. Ein Abzug der buw
Kosten des Bestandes im Finanzvermögens durch die Senatsverwaltung für Finanzen
erfolgte gislang nicht, wäre auf Grund der o.a. gesetzlichen Grundlage
theoretisch aber denkbar. Das Bezirksamt hat gem. der Aufforderung auch in den
letzten Jahren schon Liegenschaften übertragen, die z.T. auch dem Lifo zur
Veräußerung angeboten worden sind. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat nun im
Jahre 2008 alle Bezirke zusätzlich aufgefordert, die vom Lifo nicht
veräußerbaren Objekte im Rahmen der Vermögensbereinigung dem Fachvermögen
zuzuordnen. Die Zuordnung einzelner Immobilien zum Fachvermögen erfolgt
derzeit je nach Klärungsfall und
ist dann aus dem Budget des jeweiligen Fachbereiches zu finanzieren (s. auch
u.a. Finanzierungsmöglichkeiten).
Für 2008 wurden Objekte mit insgesamt ca. 1,3 Mio € buw Kosten dem
Fachvermögen zugeordnet. Die Budgetauswirkungen können derzeit nicht ermittelt
werden, da für einzelne Objekte (z.B. Baerwaldbad und Privatschulen) auch eine
Produktzuordnung erfolgen konnte.
Zu 2. Eine Vorsorge
im Bezirkshaushalt gibt es nicht, alle Immobilien sind aus dem
Produktsummenbudget zu finanzieren -
oder kostendeckend zu vermieten. Zu 3. Die Auflösung des Finanzvermögens hätte nach den o.g.
Ausführungen bereits erfolgen müssen. Die buchungstechnische Erfassung der
Übertragung vom Finanzvermögen in ein Fachvermögen war für 2008 bis zum
30.11.2008 möglich und kann für 2009 wieder ganzjährig bis zum 30.11.2009
vorgenommen werden. Zu den Nachfragen: Grundsätzlich gibt es für Immobilien
folgende Finanzierungsmöglichkeiten: -
Zuordnung zum Fachvermögen und Bebuchung von relevanten Produkten -
„
Erhebung einer kostendeckenden Miete -
„
treuhänderische Verwaltung (keine
Buchung in der Anlagenbuchhaltung notwendig) -
„
Erbbaurechtsverträge (keine Buchung in der
Anlagenbuchhaltung notwendig) Diese Varianten werden derzeit für die
Objekte geprüft und im Bezirksamt entschieden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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