Drucksache - DS/1063/III
Betr.: Schmutzige Geschäfte mit der Sauberkeit in unserem
Bezirk ? Hinweis! Aufgrund technischer Probleme bei der Aufzeichnung
liegt die Beantwortung o.g. Drucksache in schriftlicher Form vor: zu 1.: Sind dem Bezirksamt
Probleme mit den Reinigungsfirmen, die den Auftrag haben die
Bezirksliegenschaften wie das Rathaus Kreuzberg zu reinigen, bekannt wenn ja
welche? Ja, dem Bezirksamt sind
akute Probleme im Zusammenhang mit der Reinigung sowie der beauftragten
Reinigungsfirma in den Reinigungsobjekten Yorckstraße 4-11 und Frankfurter
Allee 35-37 bekannt. In der letzten Tagen musste durch den Immobilienservice
eine merkliche Verschlechterung bei der Erbringung der Reinigungsleistung in
den vorgenannten Objekten registriert werden, die sogar in dem Fernbleiben der
eingesetzten Reinigungskräfte deutlich wurde. Einhergehend mit den Mängeln
wurden durch die Hausverwaltung über Gespräche mit den Reinigungskräften
festgestellt, dass diese über einen längeren Zeitraum keinen oder nicht den
vertraglich vereinbarten Lohn erhalten haben. Daraufhin sind durch den
Immobilienservice unverzügliche Nachfragen bei der Krankenversicherung der
Beschäftigten erfolgt, wonach auch hier bestätigt wurde, dass die Beiträge seit
Juli 2008 durch die Reinigungsfirma nicht mehr geleistet wurden. Zudem ist dem
Immobilienservice in diesem Zusammenhang bekannt geworden, dass gegen die
beauftragte Reinigungsfirma ein Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit anhängig ist. Derartige Probleme mit den beauftragten Reinigungsfirmen in
den anderen Bezirksliegenschaften sind nicht bekannt. zu 2.: Wie prüft das Bezirksamt
die Seriosität/Liquidität/wirtschaftliche Lage der Firmen und die in § 1 Abs. 1
Satz 2 des Vergabegesetztes Berlin verankerte Tariftreue im Zuge der
Auftragsvergabe und im Zuge der Auftragserfüllung? Die beauftragten
Reinigungsfirmen werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Für
die meisten Reinigungsobjekte liegt der Auftragswert über den Schwellenwerten,
so dass hier eine Ausschreibung im Offenen Verfahren, d.h. europaweit, zu
erfolgen hat. Bei der Vergabe findet die Vergabeverordnung für Leistungen/Teil
A (VOL/A) Anwendung. In dieser ist geregelt, dass die Bewerber ihre Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§§ 7,7a und 7b VOL/A) nachweisen
müssen, um am Wettbewerb teilnehmen zu können. Hierzu werden durch die ausschreibende
Stelle eine Vielzahl von Nachweisen (z.B. Nachweis der Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, IHK-Zugehörigkeitsbescheinigung, Bescheinigung des
Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen
sowie der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung,
Bonitätsauskunft etc.) gefordert. Liegen geforderte Nachweise nicht vor, so
regeln die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen den Ausschluss vom
Wettbewerb. Während der laufenden Vertragsausführung erfolgen
diesbezüglich keine Routineüberprüfungen, sofern nicht - wie im Fall unter Nr.
1 beschrieben - aktuelle Fakten bekannt werden, die Zweifel an der Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufkommen lassen. Das Berliner Vergabegesetz vom 09. Juli 1999 ist durch das
Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Vergabegesetzes vom 19. März 2008
geändert worden. Die Neuregelungen sind seit dem 30. März 2008 in Kraft. Die
hierin enthalten Regelung zur Tariftreue ist jedoch mit Entscheidung des Senats
von Berlin in seiner Sitzung am 15.04.2008 ausgesetzt worden, da die Regelungen
in § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Berliner Vergabegesetzes nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C – 346/06 vom 03. April 2008 dem
Gemeinschaftsrecht entgegensteht, so dass eine Anwendung dieser Regelung in
Vergabeverfahren nicht mehr in Betracht kommt. Für bereits abgeschlossene
Vergabeverfahren kommt somit die Durchsetzung (und somit auch Überwachung) der
vereinbarten Tariftreueregelungen nicht mehr in Betracht (siehe hierzu auch
„Gemeinsames Rundschreiben SenWiTechFrau/SenStadt Nr. 1/2008“). zu 3.: Welche Maßnahme hat
das Bezirksamt ergriffen um dies zu gewährleisten bzw. wie sanktioniert das BA
die Nichtbefolgung? Mit Bekanntwerden der
Situation der Reinigungsfirma, die in den Objekten Yorckstraße 4-11 und
Frankfurter Allee 35-37 tätig ist, wurden mit der Geschäftsleitung der
Reinigungsfirma unverzüglich Gespräche durch den Immobilienservice geführt.
Eine Entkräftigung der Vorwürfe konnte hier nicht deutlich gemacht sowie die
ordnungsgemäße Vertragsausführung zugesichert werden. Eine gesetzte Nachfrist
zur Mängelbeseitigung sowie Erklärung über die Situation der Firma verstrich
erfolglos. Daraufhin ist der Firma am 16.12.2008 die Kündigung des Reinigungsvertrages
mit sofortiger Wirkung ausgesprochen worden. Ab dem 17.12.2008 werden
bekannte und verlässliche Reinigungsfirmen für die Reinigung dieser Gebäude
eingesetzt. 1. Nachfrage: Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt in dem die
Liegenschaften des Bezirks nicht gereinigt wurden und wenn ja wann?
Eine komplette
Nichtreinigung von Liegenschaften des Bezirks, insbesondere der
Bürodienstgebäude, ist nicht bekannt geworden. Für die unter Nr. 1 genannten
Bürodienstgebäude war eine tlw. sehr mangelhafte und unvollständige Reinigung
im Dezember 2008 aus den bereits erläuterten Gründen zu verzeichnen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI Nachfragen: Frau
Sommer-Wetter: Zur
Reinigung in den Schulen - und zwar zum einen, gibt es aus Sicht des BA Probleme auch bei der Reinigung von
Schulgebäuden und 2. wie gedenkt das BA mit diesem Problemen umzugehen. Frau
Herrmann: Wir haben
da, wie soll ich sagen, interessantes Phänomen. Ich höre von den Eltern sowohl
in Schulen als auch in Einzelgesprächen, dass sie es nicht optimal finden, wie
die Schulen gereinigt werden, also ein gängiges und ständiges Thema. Wir sind
auch der Aufforderung des Schulausschusses nachgegangen, dass diese
Reinigungslisten in den Schulen ausgehängt werden. Wir haben weiterhin trotz
mehrmaligem Nachfragens und Aufforderung von den Schulleitungen keinerlei
Beschwerden vom Schulamt vorzuliegen. Das ist jetzt, sagen wir mal die
offizielle Variante dazu, trotzdem denke ich, ist der Eindruck von Eltern und
von Kindern nicht immer nur ein gefühlter, sondern ein sicherlich auch
stückweit realistischer. Wir haben den Reinigungsvertrag für Schulen, der wird
gerade wieder neu aufgestellt, weil die 3 Jahre vorbei sind. Wir können da
keine Steigerung letztendlich, großartiger Weise des Leistungsangebotes machen,
weil der Etat dergleiche geblieben ist. Nichts desto trotz werden wir, soweit
ich an die beiden Punkte, an die ich mich erinnern kann, die Frau Belicke heute
mitgeteilt hat, die Hortreinigung erhöhen und wir werden die
Gustav-Meier-Schule noch mal stärker frequentieren, weil behinderte Kinder auch
viel sich auf dem Boden aufhalten und dort auch eine höhere Frequenz der
Reinigungsleistung zu erfolgen hat. Detaillierter kann man das im
Schulausschuss besprechen, aber das sind die beiden Punkte, die wir auf alle
Fälle erhöhen und wie gesagt, die Schulleitungen melden uns nichts und das ist
das Problem auch dann mit den Reinigungsfirmen letztendlich...zu gehen und das
finde ich auch sehr bedauerlich. |
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