Drucksache - DS/1015/III  

 
 
Betreff: Zum Verfahren bezirklicher Kulturprojektförderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kultur und BildungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Kultur und Bildung Vorberatung
06.04.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung zusammen mit dem Ausschuss für Sport      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1015_III bezriklKulturförderung1  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bereich Kunst und Kultur bei der Vergabe der Projektfördermittel nach folgenden Gesichtspunkten zu verfahren und nachfolgendes  Prozedere anzuwenden:

 

1.      Die Mittel zur Projektförderung, welche zum einen aus dem Bezirkshaushalt und zum anderen vom Bezirkskulturfonds des Landes Berlin zur Verfügung gestellt werden, schreibt das Bezirksamt einmal jährlich gemeinsam aus. Der Ausschreibungstext sowie die -Kriterien werden mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung abgestimmt.

2.      Ausgehend vom Ist-Stand können bis zu 70 Prozent der gesamten Mittel der einmaligen Förderung von Projekten dienen, bis zu 30 Prozent der Mittel können zur mehrmaligen Förderung von Projekten oder Formaten derselben Antragsteller/innen vergeben werden, bis zu 10 Prozent der Fördermittel können von den bezirklichen Kultureinrichtungen für Ersatzbeschaffung beantragt werden.

3.      Alle Anträge werden so wie sie eingehen der unabhängigen Fachjury zur Begutachtung vorgelegt. Die Fachjury wird alle drei Jahre vom Fachausschuss neu bestimmt. Das Bezirksamt sammelt dazu wie bisher Vorschläge und erstellt für den Ausschuss eine Vorschlagsliste. Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher und erarbeitet Förderempfehlungen gemäß der für die Ausschreibung geltenden Kriterien.
 

4.      Zur einmaligen Förderung von Projekten:

Zielsetzung:

Die Vergabe von Mitteln für einmalig durchgeführte Projekte leitet sich aus der inhaltlichen Profilentwicklung der Kultureinrichtungen ab und orientiert sich sowohl am kreativen Potenzial als auch an der künstlerischen Qualität der beantragten Projekte.

Die Förderung dient der weiteren Ausprägung von kultureller Vielfalt im Bezirk sowie der Stärkung der interkulturellen Kulturarbeit, wobei soziokulturellen Projekten mit den Mitteln der Künste besonderer Stellenwert zukommt.

Rahmenbedingungen:

Antragsberechtigt sind Spielstätten, soziokulturelle Zentren, Projekträume und Museen im Bezirk in Kooperation mit Künstler/innen und freien Gruppen. Die Vorhaben können sowohl Eigenproduktionen als auch Projekte in Kooperation mit Dritten sein. Künstler/innen und freie Gruppen werden ausdrücklich aufgefordert, mit den Kultureinrichtungen zu kooperieren.

Vergabemodus:

Die Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen der vom Kulturausschuss bestimmten unabhängigen Fachjury.

Die Ergebnisse der Jury-Beratungen werden dem Ausschuss mittels einer schriftlichen Übersicht der ausgewählten Projekte und deren Fördersumme zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen müssen mit der Einladung zur Ausschusssitzung verschickt werden. Die Jurysprecherin/der Jurysprecher erläutert dem Fachausschuss mündlich, welche Entwicklungen und Tendenzen sich anhand der eingegangenen Anträge ablesen lassen und welche Gewichtungen bei den Förderempfehlungen durch die Jury vorgenommen wurden.

Der Ausschuss folgt den Empfehlungen der Fachjury, sofern diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen oder in Widerspruch zu seinen kulturpolitischen Zielsetzungen stehen.  

 

5.      Zur mehrmaligen Förderung von Projekten oder Formaten derselben AntragstellerInnen innerhalb einer Legislatur:

Zielsetzung:

Die Vergabe von bezirklichen Mitteln leitet sich aus der inhaltlichen Profilentwicklung der Kultureinrichtungen ab und orientiert sich sowohl am kreativen Potenzial als auch an der künstlerischen Qualität der beantragten Projekte. 

Die Förderung ermöglicht dabei eine Fortführung von Projekten oder Formaten derselben Antragsteller/innen, deren besondere Innovationskraft, künstlerische Ausnahmestellung bzw. Alleinstellungsmerkmal und Entwicklungsperspektive eine mehrmalige Förderung kulturpolitisch erstrebenswert machen. 

Rahmenbedingungen:

Antragsberechtigt sind Spielstätten, soziokulturelle Zentren, Projekträume, Museen, Vereine und Künstler/innengruppen im Bezirk in Kooperation mit Künstler/innen und freien Gruppen. Die Vorhaben können sowohl Eigenproduktionen als auch Projekte in Kooperation mit Dritten sein. Künstler/innen und freie Gruppen werden ausdrücklich aufgefordert, mit den Kultureinrichtungen zu kooperieren.

Die mehrmalige Förderung ist jeweils um ein weiteres Jahr möglich. Alle Antragsteller/innen sind seitens der Verwaltung explizit auf diese Fördermöglichkeit hinzuweisen. 

Vergabemodus:

Die Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage von Vorschlägen der vom Kulturausschuss bestimmten unabhängigen Fachjury und einer anschließenden Diskussion im Ausschuss. Dabei stellt die Jurysprecherin/der Jurysprecher dem Ausschuss insbesondere dar, welche Überlegungen und Kriterien zu der Förderempfehlung führten. Die Diskussion im Fachausschuss orientiert sich an der kulturpolitischen Zielsetzung, die mit der mehrmaligen Förderung von Projekten verbunden ist.

Die Ergebnisse der Jury-Beratungen werden dem Ausschuss mittels einer schriftlichen Übersicht über die ausgewählten Projekte und deren Fördersumme zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen müssen mit der Einladung zur Ausschusssitzung verschickt werden. Über die von der Fachjury zur wiederholten Förderung vorgeschlagenen Projekte entscheidet der Ausschuss für Kultur und Bildung nach eingehender Diskussion und Beratung mit der Jurysprecherin/dem Jurysprecher durch Mehrheitsbeschluss.

 

6.      Sachmittel:

Maximal zehn Prozent der unter Punkt 1 definierten Fördermittel können von den bezirklichen Kultureinrichtungen für notwendige bzw. wünschenswerte Investitionen für Ersatzbeschaffung und Sachmittel  beantragt werden.

Vergabemodus:

Die Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage von Vorschlägen der vom Kulturausschuss bestimmten unabhängigen Fachjury.

 

 


Begründung:             

 

 

 

Der Verfahrensvorschlag zur Vergabe der Projektmittel im Bereich Kunst und Kultur zielt darauf ab, für die Vergabe ein transparentes Verfahren zu vereinbaren und die Debatte im Ausschuss für Kultur und Bildung durch Hinzuziehung der Sprecherin/des Sprechers der unabhängigen Fachjury  fachlich zu qualifizieren.

Mit dem eingebrachten Vorschlag soll die bezirkliche Projektförderung im Bereich Kunst und Kultur bis zum Ende dieser Legislatur verbindlich geregelt werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bereich Kunst und Kultur bei der Vergabe der Projektfördermittel nach folgenden Gesichtspunkten zu verfahren und nachfolgendes  Prozedere anzuwenden:

 

1.      Die Mittel zur Projektförderung, welche zum einen aus dem Bezirkshaushalt und zum anderen vom Bezirkskulturfonds des Landes Berlin zur Verfügung gestellt werden, schreibt das Bezirksamt einmal jährlich gemeinsam aus. Der Ausschreibungstext sowie die -Kriterien werden mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung abgestimmt.

2.      Ausgehend vom Ist-Stand können bis zu 70 Prozent der gesamten Mittel der einmaligen Förderung von Projekten dienen, bis zu 30 Prozent der Mittel können zur mehrmaligen Förderung von Projekten oder Formaten derselben Antragsteller/innen vergeben werden, bis zu 10 Prozent der Fördermittel können von den bezirklichen Kultureinrichtungen für Ersatzbeschaffung beantragt werden.

3.      Alle Anträge werden so wie sie eingehen der unabhängigen Fachjury zur Begutachtung vorgelegt. Die Fachjury wird alle drei Jahre vom Fachausschuss neu bestimmt. Das Bezirksamt sammelt dazu wie bisher Vorschläge und erstellt für den Ausschuss eine Vorschlagsliste. Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher und erarbeitet Förderempfehlungen gemäß der für die Ausschreibung geltenden Kriterien.
 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, siehe Anlage!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Kultur und Bildung.

 

 

KuBi 06.04.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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