Drucksache - DS/0946/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Laut Bericht des
Bildungsstaatssekretärs Eckart R. Schlemm an das Abgeordnetenhaus hatten die
Kindergärten City, in der 59 Einrichtungen in den Innenstadtbezirken Mitte und
Friedrichshain-Kreuzberg zusammengefasst sind, zum Stichtag
31. Dezember 2007 insgesamt 798 000 Euro offene Forderungen bei den
Eltern. Wie viele Schulden entfallen hierbei auf unseren Bezirk, wie viele bei
Kindern bis zu 3 Jahren und viele
bei Kindern ab 3 Jahren? 2. Wie ist diese Summe entstanden? 3. Wie geht das Bezirksamt damit um? Sehr geehrter Herr Diener, Ihre o.g. schriftliche Anfrage beantworte ich in
Abstimmung mit der Geschäftsleitung von Kindergärten City – Eigenbetrieb des
Landes Berlin wie folgt:
Wie viele Schulden entfallen hierbei
auf unseren Bezirk, wie viele bei Kindern bis zu 3 Jahren und wie viele bei
Kindern ab 3 Jahren? Vom Gesamtbetrag der
Zahlungsrückstände zum 31.12.2007 entfallen 291.000 Euro auf Eltern aus dem
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist so
kurzfristig nicht möglich. Es handelt sich sowohl um
noch laufende wie auch um bereits abgeschlossene Betreuungsverträge.
Von allen Berliner
Bezirken weisen Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg die höchsten Anteile Kinder
aus benachteiligten und finanzschwachen Familien auf. So wurden beispielsweise
im Jahr 2007 in Mitte 57,4 % und in Friedrichshain-Kreuzberg 57,2 % der
eingeschulten Kinder von der Zuzahlung für Schulbücher befreit. Mitursächlich für die
Höhe der Forderungen sind personelle und softwaretechnische Probleme in den
ersten beiden Geschäftsjahren von
Kindergärten City, die dazu führten, dass ein regelmäßiges Mahnwesen erst im
Jahr 2008 in Betrieb genommen werden konnte. Zur Lösung dieser
eigenbetriebsinternen Probleme konnten in 2008 Maßnahmen realisiert werden,
welche die kontinuierliche Einziehung von rückständigen
Kitakostenbeteiligungsbeiträgen sicherstellen sollen. Mit dem Stellenplan 2008
wurde eine neue Planstelle in der Finanzbuchhaltung (FiBu) geschaffen,
insbesondere auch mit dem Ziel, das Mahnwesen zu intensivieren. Seit März 2008
werden Eltern regelmäßig gemahnt. Bisher erfolgten keine Kündigungen aufgrund
von Zahlungsrückständen. Ab Januar 2009 ist mit Kündigungen aufgrund von
Zahlungsrückständen zu rechnen. Die ersten Abgaben an das Finanzamt zur Vollstreckung werden ebenfalls
ab ca. Januar 2009 erfolgen.
Die Einziehung dieser Forderungen ist Aufgabe des
Eigenbetriebs. 1.
Es werden regelmäßig Zahlungserinnerungen und Mahnungen an die
Eltern verschickt. 2.
Für den Fall, dass Eltern darauf nicht reagieren, wird die
Kitaleitung über eine drohende Kündigung informiert. Die Kitaleitung
wird das Gespräch mit den betreffenden Eltern suchen, um den drohenden
Platzverlust abzuwenden. Die Kitaleitung wird z.B. auch Hinweise auf
mögliche Ratenzahlungsvereinbarungen geben oder auf
Härtefallregelungen gem. § 4 Abs. 4 des TKBG durch die
Jugendämter (Antrag auf Reduzierung oder Aussetzung der Kostenbeteiligung
an das Jugendamt) hinweisen.
3.
Sollten die Eltern auch hierauf nicht reagieren wird ggf. der
Kitaplatz gekündigt und die Vollstreckung eingeleitet. Kündigungen erfolgen nur
in Abstimmung mit der Kitaleitung und unter Berücksichtigung
des Kinderschutzes (vgl. Informationspflichten der Träger). In § 4 Abs. 4
Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TBKG) führt der Gesetzgeber aus „Auf
Antrag kann in Ausnahmefällen zur Vermeidung von Härten und zur Sicherstellung
der weiteren Förderung des Kindes befristet ganz oder teilweise von der Zahlung
der künftig fällig werdenden Kostenbeteiligung abgesehen werden.“ Das Jugendamt
hat dazu mit Trägern der Tagesbetreuung in der FachAG nach § 78 SGB VIII eine
Verfahrensweise entwickelt, die allen Trägern bekannt gegeben wurde. Damit soll
sichergestellt werden, dass Eltern über die Möglichkeit der Beantragung einer
Kostenminderung bzw. -aussetzung gem. § 4 Abs. 4 TBKG informiert sind.
Gleichzeitig wurde die Träger
darauf hingewiesen, dass das Jugendamt über eine Kündigung infolge von
Zahlungsrückständen informiert werden sollte, damit ggf. Maßnahmen zur
Abwendung der Kündigung bzw. der Kontrolle des Kindeswohls eingeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen Monika Herrmann Bezirksstadträtin |
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