Drucksache - DS/0710/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
sich beim Senat und/oder den in der Umweltzone liegenden Bezirken dafür
einzusetzen, dass eine Nutzung von Heizpilzen und ähnlichen Wärmegeräten für
Schankvorgärten auf öffentlichem Straßen land ab 2009 nicht, mehr geduldet
wird. Beqründunq: Die Umweltzone wurde
aus Gründen des Klimaschutzes und des Gesundheitsschutzes in den Berliner
Innenstadtbezirken eingeführt. Diesem Ziel entspricht die erhebliche
Umweltbelastung durch Verwendung zahlreicher Gasheizstrahler nicht. Geschätzt
wird, dass derzeit etwa 5000 Heizpilze in der Innenstadt mit steigender Tendenz
ihre Verwendung finden. Ein Heizpilz hat einen Kohlendioxydausstoß von
stündlich bis zu 3,5 kg. Die jährliche Umweltbelastung wird auf 20.000 Tonnen
CO2 geschätzt, das mit der Wärme in die Luft geblasen wird. Außerdem besteht
ein Sicherheitsrisiko, weil vor allem in Kombination mit Markisen und
Plastikplanen von den Heizstrahlern eine Brandgefahr ausgeht. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
sich beim Senat und/oder den in der Umweltzone liegenden Bezirken dafür
einzusetzen, dass eine Nutzung von Heizpilzen und ähnlichen Wärmegeräten für
Schankvorgärten auf öffentlichem Straßen land ab 2009 nicht, mehr geduldet
wird. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.4.2008 mit der
Drucksache DS/0710/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat und/oder den in der Umweltzone
liegenden Bezirken dafür einzusetzen, dass eine Nutzung von Heizpilzen und
ähnlichen Wärmegeräten für Schankvorgärten auf öffentlichem Straßenland ab 2009
nicht mehr geduldet wird. Hierzu
wird berichtet: Zur
Umsetzung des BVV-Beschlusses fanden im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
zwei Treffen der für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zuständigen
Stadträte statt. Im ersten Gespräch wurde sich darauf verständigt, den Hotel-
und Gaststättenverband Berlin e.V. einzuladen, um mit ihm gemeinsam die
Problematik sogenannter "Heizpilze" auf öffentlichen Straßenland zu
besprechen. Diese
Erörterung fand im zweiten Gespräch statt. Im Anschluss daran vereinbarten die
Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und
Tempelhof-Schöneberg, ab 1. Januar 2009 den Gebrauch von Heizpilzen im
öffentlichen Raum auszuschließen. Der Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V.
wurde vom Bezirksamt über die Vereinbarung der Innenstadtbezirke informiert. Die
AG Ordnungsämter erarbeitet derzeit unter Federführung des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf für die o.g. Bezirke gemeinsame Nebenbestimmungen,
die bei der Genehmigung der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes den
Gebrauch von Heizpilzen ausschließen. Ein Informationsflyer "Warum es sich
nicht lohnt, unsere Strassen zu beheizen" wurde erstellt. Von
den Gasheizstrahlern geht bei unsachgemäßer Handhabung oder Aufstellung eine
Gefährdung aus. Auch zur Vermeidung schädlicher Emissionen stellt die
Untersagung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar und liegt überwiegend
im öffentlichen Interesse. Dieses überwiegende öffentliche Interesse steht dem
Aufstellen von Heizpilzen nach dem Berliner Straßengesetz entgegen. Bedauerlich
ist, dass eine berlinweite Vereinbarung über die o.g. Bezirke hinaus nicht
erzielt wurde. Aufgrund einer geringeren "Dichte" an Heizpilzen
besteht derzeit dort anscheinend ein geringerer Handlungsbedarf. Mit
der Untersagung ab Januar 2009 soll den Gastwirten ermöglicht werden, sich auf
die geänderte Praxis einzustellen. Sie werden durch Presseberichte und durch
ein Hinweisblatt über die anstehende Änderung informiert. Sollten Gastwirte auf
umweltschädliche vermeintliche Alternativen zu "Heizpilzen"
zurückgreifen ist weiterer Handlungsbedarf geboten. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage:
§ 13
Abs 1 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
den 09.09.2008 Dr.
Schulz Dr.
Beckers Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
24.09.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und in den
Ausschuss für Wirtschaft,
Bürgerdienste und Ordnungsamt (ff) überwiesen. 07.10.08
UmVerk empfiehlt
dem federführenden Ausschuss, die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis zu
nehmen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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