Drucksache - DS/0700/III  

 
 
Betreff: Schiedsamtspersonen: Link auf die erste Seite der bezirklichen Homepage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
21.05.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.05.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0700_VzK Schiedsmannpersonen  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend einen Link auf die (erste) Aufrufseite der bezirklichen Homepage zu setzen, auf welchem die Einwohner/innen des Bezirks „augenblicklich“ zur Kenntnis nehmen können, dass es für sie zuständige Schiedsamts-personen im Bezirk gibt.

 

Diese benutzerfreundliche Darstellung auf der Homepage soll gleichzeitig der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks dienen.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Schiedsamtsbezirk 4 durch den Ausschuss für Eingaben, Beschwerden und Geschäftsordnung wurde durch die Ausführungen des Landesvorsitzenden im Bundes Deutscher Schiedspersonen deutlich, dass die Kompetenzen der Schiedsamtspersonen unzureichend in Anspruch genommen werden und die Schlichtungsgespräche sogar zunehmend rückläufig sind.

 

Gerade die Möglichkeit der Schlichtung in zivilrechtlichen und (einigen) strafrechtlichen Angelegenheiten trägt erheblich zur Entlastung der Gerichte bei. Durch die Unkenntnis der Existenz von Schiedsamtspersonen im Bezirk wird viel zu schnell der Rechtsweg eingeschlagen mit allen bekannten Folgen. Daher sollte der Bezirk verstärkt um Schlichtungsverfahren im Vorfeld von juristischen Auseinandersetzungen werben, weil es daran ein öffentliches Interesse geben sollte.

 

Das Auffinden der Schiedsamtspersonen auf der bezirklichen Homepage ist (bedauerlicherweise) sehr umständlich und der/dem ungeübten Internetnutzer/innen praktisch fast unmöglich. Ein Link auf der ersten Aufrufseite der Homepage mit allen aufgeführten fünf Schiedsamtspersonen (mit Namen, Anschrift, Telefon und Email) ist benutzerfreundlicher und dient gleichzeitig der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit durch den Bezirk.

 

Der BVV ist bis zum Mai 2008 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend einen Link auf die (erste) Aufrufseite der bezirklichen Homepage zu setzen, auf welchem die Einwohner/innen des Bezirks „augenblicklich“ zur Kenntnis nehmen können, dass es für sie zuständige Schiedsamts-personen im Bezirk gibt.

 

Diese benutzerfreundliche Darstellung auf der Homepage soll gleichzeitig der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks dienen.

 

 

 

 

Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung 2008 zu berichten.

 

28.05.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend einen Link auf die (erste) Aufrufseite der bezirklichen Homepage zu setzen, auf welchem die Einwohner/innen des Bezirks „augenblicklich“ zur Kenntnis nehmen können, dass es für sie zuständige Schiedsamts-personen im Bezirk gibt.

 

Diese benutzerfreundliche Darstellung auf der Homepage soll gleichzeitig der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks dienen.

 

Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung 2008 zu berichten.

 

 

BA 27.10.08

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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