Drucksache - DS/0683/III
Ich frage
das Bezirksamt:
Herr
Mildner-Spindler: Eine
kleine Irritation, sag ich mal bei der Zuordnung dieser Drucksache im Geschäft
des BA Dienstag Vormittag vor der BVV warten wir immer sehr wissbegierig auf
ihre Fragen, hat dazu geführt, dass diese Frage bei Gesundheit und Soziales
gelandet ist. Das mag ein Grund dafür sein. Der 2. Grund, dass die Frage bei
GesSoz gelandet sein, mag sein, dass dem Fragesteller in seiner Frage schon
sozusagen in erster oder ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Es wird ja danach
gefragt, wann die von der Gesundheitsverwaltung vor mehr als einem Jahr für
Hausbesuche bei Erstgeburten zugesagten 2 Stellen im Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst besetzt werden. Darauf muss ich ihnen antworten Herr
Lüdecke, dass von der Gesundheitsverwaltung vor mehr als einem Jahr solche Stellen
nicht zugesagt worden sind, was nicht bedeutet, dass diese Stellen nicht
eingereichtet werden. Wen sie auf die Situation von vor mehr als einem Jahr
abheben, dann sprechen sie höchstwahrscheinlich über die 2 zusätzlichen stellen
für Sozialarbeiter im rahmen der Wahrnahme von Aufgaben des Kinderschutzes im
Jugendamt. Die Situation, dass sich im vergangenen Jahr die Jugendstadträte
dazu verständigen konnten und mit der Fachverwaltung Jugend auch die sozusagen
Absprache erzielen konnten, dass im Jugendamt für den Kinderschutz zusätzliche
2 Sozialarbeitsstellen eingereichtet werden, dass wir zugleich im vergangenen
Jahr ja gemeinsam Jugend und Gesundheit das Netzwerk Kinderschutz auf den Weg
gebracht haben, hat dazu geführt, dass in der Gesundheitsverwaltung im Rahmen der Ausgestaltung und der
Strukturdebatte um den öffentlichen Gesundheitsdienst einerseits die Forderung
erhoben wurde und andererseits sozusagen dann auch der Beschluss gefasst worden
ist, dass auch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste mit zwei zusätzlichen
Stellen SozialarbeiterInnen zur Wahrnahme von Aufgaben im Rahmen des Netzwerkes
Kinderschutz eingesetzt werden können. Das allerdings, das mag man bedauern
nicht vor einem Jahr sondern erst mit den erwarteten Beschluss der Senatsvorlage,
die da heißt verbindliche Zielstruktur für den öffentlichen Gesundheitsdienst
des Landes Berlin, die morgen als Dringlichkeitsantrag im RdB behandelt werden
wird, wird es zu der Verständigung kommen, dass dann Senatsbeschlossen 2
Stellen SozialarbeiterInnen im Kinder,Jugend-Gesundheitsdienst zusätzlich
eingerichtet werden können. Ein Finanzierungszusage von Senat Finanzen dazu
legt bereist vor. Ohne solche Finanzierungszusagen kann man ja keine Politik
machen in diesem Land. Zu 2: Wir haben überlegt, was könnten sie mit der
zentralen Stelle meinen und ich gehe mal davon aus, die heben dabei ab auf die
Überlegungen, die es gibt, die bisherige Stelle in der Charite, die bisher für
neugeboreren zukünftig war, zukünftig auch für alle Vorsorgeuntersuchungen für
die Dokumentation und für die Erfassung der Vorsorgeuntersuchungen U1- wie sie
vorgesehen sind verantwortlich zu machen. Das ist tatsächlich eine
fachpolitische Debatte, wozu es in der Koalition eine Verständigung gibt,
darüber nachzudenken, zu überprüfen, ob man diese Screendingsstelle in dieser
Form einsetzen kann, dass also sozusagen die Untersuchungen so wie sie
regelmäßig vorgesehen sind. Die Wahrnahme dieser Untersuchungen dokumentiert
werden und säumige, dass ist ja keine verpflichtende Untersuchung, sondern
Säumige dann sozusagen gemahnt und ggf. durch den Kinder-und
Jugendgesundheitsdienst oder durch die Gesundheitsämter eingeladen, aufgesucht
werden, wenn die Vorsorgeuntersuchungen nicht von selbst wahrgenommen werden.
Wir haben ja leider die Situation, die ist öffentlich dargestellt worden. Die
ersten U Untersuchungen finden noch nach der Geburt statt. Die Zeitabstände
werden immer größer bei den U-Untersuchungen und je größer die Kinder werden,
um so geringer wird sozusagen die Wahrnahme oder der Besuch der
Vorsorgeuntersuchungen. Da ist es tatsächlich eine Überlegung, ob man diese
Untersuchungen einsetzen kann, um deutlicher als bisher dann eben auch auf
mögliche Missstände aufmerksam werden zu können. Wir haben ja keine andere
Chance derzeit, als es die Einschulungsuntersuchungen sind, wo wir wirklich
einen Jahrgang ....wirklich einmal in Gänze begutachten können. Deswegen sind
uns ja auch die Einschulungsuntersuchungen so wichtig, um eben einen Jahrgang
wirklich einmal beurteilen zu können hinsichtlich Entwicklung usw. Dieses ist
in der fachlichen Diskussion und insofern kann ich ihnen jetzt keine Antwort
darauf geben, in dem Sinne, wie sein nachfragen, wie das tatsächlich schon
umgesetzt wird. Es ist in der Diskussion und ich denke, es wird in der
laufenden Wahlperiode durchaus dort auch noch zu einer Einigung kommen. ZU 3:
Das ist in der Jugendhilfe, da kann durch meine Kollegin Herrmann, die ihnen
noch deutlicher antworten oder sie werden, wenn sie am Jugendhilfeausschuss
teilnehmen, ja durchaus die fachpolitische Diskussion führen. Natürlich, da
sind wir uns doch alle einig, es ist Konzept und Auftrag der Jugendhilfe,
familienunterstützend und
familienerhaltend zu sein. Erstensmal im Interesse der Familien und 2. ist das
natürlich auch ein ganz wichtiger Effekt, der sozusagen Steuerung des Einsatzes
von Mitteln der Jugendhilfe bestimmt. Prävention hilft immer. Andere hilft
nicht immer, aber es kann ein großer Beitrag sein, andere Mittel dann letztlich
stationärer Unterbringung zu verhindern. Insofern hat Prävention immer den
Vorrang und insofern sind wir uns ja auch alle einig darin, dass Themen, wie
Familienunterstützende Maßnahmen bei Familienbildung, Förderung der
Erziehungsfähigkeit in den Familien usw. immer den Vorrang haben gegenüber den
intervenierenden Maßnahmen.
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